Allâh der Erhabene sagt: „Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann obliegt demjenigen, der die Umra mit dem Haddsch durchführen möchte, an Opfertieren, was ihm leichtfällt.“ (Sûra 2:196).
Nachdem der Makellose die Leistung erwähnt, die ein Pilger auf Grund eines Hinderungsgrundes zu erbringen hat, lässt Er diesem die Leistung folgen, die er in einer sicheren Zeit zu erbringen hat. Der Makellose erwähnt den Tamattu zur Zeit des Haddsch. Tamattu ist das Zusammenlegen von Umra und Haddsch in den Monaten des Haddsch.
Dieser Teil des Verses zeigt uns, dass derjenige, der sich in den Ihrâm-Zustand der Umra und des Haddsch zusammen begibt (Qârin), und derjenige, der sich in den Ihrâm-Zustand der Umra begibt und nach Vollendung der Umra in den Ihrâm-Zustand des Haddsch eintritt (Mutamatti), schlachten muss. Den Gelehrten folgend ist dies mindestens ein Schaf pro Person. Es können sich auch bis zu sieben Personen an einem Rind oder Kamel beteiligen.
In den beiden Sahîh-Werken ist von Imrân ibn Husain überliefert , dass er sagte: Der Mut'a-Vers [gemeint ist die Aussage des Erhabenen: „Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Umra mit dem Haddsch durchführen möchte“] wurde im Buch Allâhs geoffenbart. Wir praktizierten ihn [den Tamattu] mit dem Gesandten Allâhs und es wurde kein Qurân-Vers geoffenbart, der ihn verbot. Und er verbot es uns nicht, bis er starb.
Dieser Hadîth ist ein Beweis für die bestehende Gültigkeit des Tamattu in den Monaten des Haddsch.
Die Form des Tamattu unter den Rechtsgelehrten: Der Haddsch-Pilger begibt sich während der Haddsch-Monate in den Ihrâm-Zustand der Umra. Dann verlässt er diesen durch die Vollendung der Umra wieder. Danach verrichtet er den Haddsch im selben Jahr, ohne vorher in sein Land zurückgekehrt zu sein.
Die Form des Qirân unter den Rechtsgelehrten: Der Pilger begibt sich in den Ihrâm-Zustand mit der Absicht der Umra und des Haddsch zusammen.
Allâh der Makellose hat dies den Menschen als Erlaubnis erteilt und hat somit den Brauch aus der Zeit vor dem Islâm aufgehoben, in der man die Umra nicht in den Monaten des Haddsch verrichten durfte.
Der Erhabene sagt: „Wer jedoch nicht finden kann, der soll drei Tage während des Haddsch fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn.“ (Sûra 2:196).
Dieser Teil des Verses verdeutlicht, dass derjenige, der kein Opfertier als Ersatzleistung schlachten kann, zu drei Tagen Fasten während des Haddsch und sieben Tagen nach seiner Rückkehr verpflichtet ist.
Die Gelehrten sagen: Es ist besser, diese drei Tage in den ersten zehn Tagen des Dhû Al-Hiddscha zu fasten, vor dem Arafât-Tag. Zitat Ende.
Über den besten Zeitpunkt des Fastens gibt es noch weitere Meinungen, die die Gelehrten in den Tafsîr-Werken erwähnen.
Allâh hat in Seiner Barmherzigkeit das Schlachten durch das Fasten als eine Erleichterung ersetzt. Zudem hat er die zehn Tage aufgeteilt: drei während des Haddsch und sieben nach der Rückkehr vom Haddsch.
Manche Gelehrten sind der Meinung, dass der Nutzen des Fastens im Haddsch darin liege, eine Anbetungshandlung an ihren Platz zu bringen. Das wäre hier die fehlende Möglichkeit des Schlachtens. Ein weiterer Nutzen sei die Aufteilung auf drei und sieben, zwei gesegnete Zahlen.
Der Erhabene sagt weiter: „Dies für den, dessen Angehörige nicht in der Haram-Moschee wohnhaft sind.“
Das Wort „dies“ bezieht sich auf den Tamattu oder den Ersatz durch das Fasten. Das Schlachtopfer haben nur die Leute zu erbringen, die außerhalb Makkas wohnen. Durch den Tamattu ist es ihnen nämlich erspart geblieben, gesondert für die Umra anzureisen. Die Bewohner Makkas hingegen brauchen nicht zu schlachten, weil sie für die Rückkehr von der Umra keine Mühen auf sich nehmen müssen.
Abschließend sagt Allâh der Makellose in diesem edlen Vers: „Und seid demütig in Ehrfurcht gegenüber Allah und wisst, dass Allah streng im Bestrafen ist!“
Allâh gibt uns in diesem Vers die Anweisung zu demütiger Ehrfurcht Ihm gegenüber, nachdem Er uns die Regeln des Haddsch erklärt hat, die auch Mühsal mit sich bringen. Er tut dies, um Seine anbetend Dienenden vor ihrer Missachtung zu warnen. Der Vers bedeutet: Habt demütige Ehrfurcht gegenüber Allâh hinsichtlich dessen, was Er euch geboten und was Er euch verboten hat. Er verstärkt diese Aussage zusätzlich mit dem Wort „wisst“, um darauf hinzuweisen, was Er nun sagt. Er verdeutlicht, dass denjenigen, der Seine Anweisung missachtet und sich dem nähert, was Er verboten hat, eine strenge Strafe erwartet.