Zu den Erscheinungsbildern des Abbrechens der Kontakte zur Verwandtschaft gehört, dass man findet, dass es unter den Menschen einige gibt, denen Allâh Wissen und Liebe zum einladenden Aufruf zum Islâm verleiht und die darauf bedacht sind, die Nicht-Verwandten einladend aufzurufen und den einladenden Aufruf gegenüber den nächsten Verwandten zu vernachlässigen. Dies soll nicht geschehen; denn nächste Verwandte haben mehr Anspruch auf den Gefallen. Allâh der Allmächtige und Majestätische sagt: „Und warne deine Anverwandten, die Nahestehenden!“ (Sûra 26:214).
Wenn wir über die Gründe des Abbrechens der Kontakte zur Verwandtschaft nachdenken, finden wir, dass dies durch zahlreiche Gründe erfolgt, die zum Abbrechen führen.
Zu diesen Gründen gehören Unwissen über die Konsequenzen des Abbrechens und Unwissen über die Vorzüglichkeit der Kontaktpflege. Zu diesen Gründen gehören auch der Mangel an Demut in Ehrfurcht gegenüber Allâh und Hochmut. Es gibt also unter den Menschen jenen, der für den Fall, dass er ein hochstehendes Amt übernimmt oder eine hohe Stellung innehat, oder wenn er ein Händler oder eine berühmte Persönlichkeit ist, seine Verwandten hochmütig behandelt, sie nicht besucht oder ihnen weder Liebe noch Freundlichkeit entgegenbringt.
Zu den Gründen des Abbrechens der Kontakte zur Verwandtschaft gehören ferner die lange Trennung von den Verwandtschaften, was zur Trostlosigkeit und zu unablässigem Abbrechen der Kontakte zur Verwandtschaft führt. Dazu gehört der heftige Tadel. Es gibt also einige Menschen, die für den Fall, dass sie ein Verwandter von ihnen besucht, ihn mit Tadel und Zurechtweisung überhäufen, und zwar ob seiner Vernachlässigung hinsichtlich ihres Rechts und ob seiner Verspätung beim Kommen zu ihnen. Aus diesem Grund empfindet man Antipathie gegenüber dieser Person und schreckt davor zurück, nochmals zu ihr zu kommen.
Zu den Gründen des Abbrechens der Kontakte zur Verwandtschaft gehört ferner die Übertreibung beim Besuch der Verwandten. Es gibt also unter den Menschen jenen, der für den Fall, dass ihn seine Verwandten besuchen, sie in übertriebener Weise empfängt und viel Geld dabei einbüßt, obwohl er eventuell nicht wohlhabend ist. Daher findet man, dass die Verwandten sich des Besuches dieses Mannes enthalten, und zwar aus Furcht davor, dass er in Bedrängnis gerät. Im Gegensatz dazu findet man, dass ein Mensch sich eventuell nicht um seine Verwandten kümmert, wenn sie ihn besuchen, indem er deren Worten nicht zuhört, sich nicht über deren Besuch freut und sie mit abweisendem Verhalten und Kühle empfängt. Dies verringert ihren Wunsch ihn zu besuchen.
Zu den Gründen, die zum Abbrechen der Kontakte zur Verwandtschaft führen, gehören des Weiteren Engherzigkeit und Geiz. Es gibt unter den Menschen jenen, der sich, wenn ihm Allah Vermögen oder hohen Rang geschenkt hat, von seinen Verwandten entfernt, damit sie ihn mit ihren vielfältigen Anliegen nicht belästigen.
Zu den wichtigsten Gründen des Abbrechens der Kontakte zur Verwandtschaft gehört das Verzögern beim Aufteilen der Erbmasse. Es kommt vor, dass es Erbe zwischen den Verwandten gibt, das entweder aus Nachlässigkeit oder mangels gegenseitigen Verständnisses zwischen ihnen immer wieder verschoben wird. Je mehr sich das Aufteilen des Erbes verzögert, desto mehr verbreitet sich die Feindseligkeit, nehmen die Probleme zu, verschlimmern sich die schlechten Meinungen und werden die Kontakte zur Verwandtschaft abgebrochen.
Ebenso zu den Gründen des Abbrechens der Kontakte zur Verwandtschaft gehört die Teilhaberschaft zwischen den Verwandten. Brüder und andere Verwandte beteiligen sich oft an einem Projekt oder einer Firma, ohne dass sie feste Grundlagen vereinbaren und ohne dass die Teilhaberschaft auf Klarheit und Deutlichkeit beruht. Vielmehr beruht sie auf Höflichkeitsbezeigung, Scham und guter Meinung. Steigert sich die Produktion und erweitert sich der Arbeitskreis, bricht Streit aus, herrscht Ungerechtigkeit, stachelt der Satan zur Zwietracht auf und entwickelt man eine schlechte Meinung über den Anderen, insbesondere wenn die Verwandten zu den Leuten gehören, die über ein kleines Maß an Demut in Ehrfurcht gegenüber Allâh und an Altruismus verfügen, und wenn einige von ihnen eigensinnig sind oder eine der beiden Parteien ernsthafter als die andere ist. Daher verschlechtert sich die Beziehung und das Sich-Spalten nimmt überhand. Vielleicht verschlimmert sich der Streit, so dass sie vor Gericht ziehen, so dass sie von den Anderen deswegen getadelt werden. Der Erhabene sagt: „Wahrhaftig! Viele von den Teilhabern begehen gegeneinander Übergriffe, außer denjenigen, die den Glauben verinnerlichen und rechtschaffene Werke tun - und das sind nur wenige.“ (Sûra 38:24).
Zu den Gründen des Abbrechens der Kontakte zur Verwandtschaft gehören das Sich-Beschäftigen mit dem Diesseits, die Ehescheidung unter den Verwandten, wenn dies nicht in gütiger Weise geschieht, das weite Auseinanderwohnen und die Nachlässigkeit beim Besuchen. Das gegenseitige Näherlegen der Wohnungen der Verwandten kann aber ebenfalls ein Grund für das Abbrechen der Kontakte zur Verwandtschaft sein, und zwar ob des Streites von Rechten und der Probleme, die sich unter den Kindern ereignen und sich eventuell auf die Eltern übertragen.
Zu den Gründen, die zum Abbrechen der Kontakte zur Verwandtschaft führen, gehören der Mangel an Toleranz und Geduld mit den Verwandten und das Vergessen des Einladens der Verwandten zu Mahlzeiten und Anlässen. Dieses Vergessen interpretiert man als eine Nicht-Beachtung und Geringschätzung, was wiederum zur Trennung und zum Meiden führt.