Das Festgebet ist eine nachdrücklich empfohlene und wichtige Anbetungshandlung im Islâm und der Prophet versäumte es nie. Die hanafitische Rechtsschule sagt, dass es verpflichtend sei. Vom Propheten wird berichtet, die Männer, Frauen und Kinder angewiesen zu haben sich zum Festgebetsplatz zu begeben.
Selbst menstruierende Frauen werden dazu angehalten, an der Festrede teilzunehmen, doch sie sollten sich vom Gebetsplatz fernhalten.
Es wird nachdrücklich empfohlen eine rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) vorzunehmen und die schönste Kleidung, die man besitzt, zu tragen sowie (nur für Männer) die besten Parfums, die man besitzt, zu verwenden.
Das Festgebet besteht aus zwei Rak´as (Gebetseinheiten). Ibn Umar sagte: „Das Reisegebet besteht aus zwei Rak´as, das Adhâ-Gebet besteht aus zwei Rak´as und das Fitr-Gebet besteht ebenso aus zwei Rak´as, und die beiden Letzteren sind vollständige Gebete, nicht verkürzt, und zwar gemäß dessen, was der Prophet sagte.“
Die erste Rak´a beginnt mit dem Takbîr (Aussprechen der Worte Allâhu Akbar / Allah ist größer), wie es in allen anderen rituellen Gebeten auch der Fall ist. Dann spricht der Imâm (gefolgt von den hinter ihm betenden Muslimen) sieben Takbîrât (Plural von Takbîr). In der zweiten Rak´a gibt es fünf Takbîrât, neben dem weiterführenden Takbîr (der gesprochen wird, wenn der Imam und die betenden Muslime aufstehen, um die zweite Rak´a zu verrichten). Âischa sagte: „Der Prophet pflegte den Takbîr in (den Gebeten des Îd) Al-Fitr und Al-Adhâ auszusprechen, sieben Takbîrât in der ersten Rak´a und fünf in der zweiten, neben den zwei Takbîrât, die dem Rukû´ (Verbeugung) vorausgehen.“
Imâm Al-Bahawi sagte: „Es ist die Meinung der meisten versierten Gelehrten unter den Gefährten und denen, die ihnen folgten, dass es sieben Takbîrât in der ersten Rak´a des Festgebets gibt, neben dem ersten Takbîr (Takbîr Al-Ihrâm), und fünf Takbîrât in der zweiten Rak´a, neben dem weiterführenden Takbîr, und alle (finden statt), bevor man (die Verse des ehrwürdigen Qurân) rezitiert. Dies wurde von Abû Bakr, Umar, Ali und Anderen berichtet .“
Es ist nicht bestätigt, dass der Prophet seine Hände bei jedem Takbîr zu erheben pflegte, aber Ibn Al-Qayyim sagte: „Obwohl Ibn Umar ein großer Anhänger der Sunna des Propheten war, pflegte er seine Hände zu erheben, wenn er die Takbîrât rezitierte.“
Schaich Al-Albâni sagte in Tamâm Al-Minna: Obwohl berichtet wurde, dass Ibn Umar es so tat (die Hände erheben, wenn er den Takbîr rezitierte), bedeutet dies nicht, dass es eine Sunna des Propheten ist, ganz abgesehen davon, dass die Überlieferung über Umar und dessen Sohn nicht authentisch ist. Hinsichtlich Umars Bericht überlieferte ihn Al-Baihaqi mit einer schwachen Überliefererkette, und hinsichtlich des Berichts seines Sohnes konnte ich – bis jetzt – keine Überlieferungskette dafür finden.“
Hinsichtlich irgendeines Gedenkens zwischen den Îd-Takbîrât des Propheten wurde nichts bestätigt, aber es wurde von Ibn Mas´ûd überliefert (durch eine gute Überliefererkette), dass er über das Festgebet sagte: „Zwischen jeden zwei Takbîrât gibt es Lobpreis Allahs des Allmächtigen und Preisen Seiner Eigenschaften.“
Ibn Al-Qayyim sagte: „Er pflegte zwischen jeden zwei Takbîrât für eine Weile ruhig zu bleiben, doch es ist nichts bestätigt, dass er für gewöhnlich irgendein Gedenken zwischen ihnen rezitierte.“
Wenn der Prophet mit den Takbîrât fertig war, rezitierte er die Fâtiha (die erste Sûra des ehrwürdigen Quran), dann rezitierte er „Qâf. Bei dem ruhmvollen Quran!“ (Sûra 50) in der ersten Rak´a und Al-Qamar (Sûra 54) in der zweiten.
Manchmal rezitierte er Sûra Al-Alâ (Sûra 87) in der ersten Rak´a und Sûra Al-Ghâschija (Sûra 88) in der zweiten.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Diese zwei Fälle wurden vom Propheten bestätigt und sonst nichts.“
Die restlichen Verrichtungen des Festgebets sind wie die der anderen rituellen Gebete; nichts unterscheidet sich.
Wer auch immer das Festgebet in Gemeinschaft verpasst, kann ein Zwei-Rak´a-Gebet verrichten.
Imâm Al-Buchârî sagte: „Wer auch immer das Festgebet verpasst, sollte zwei Rak´as beten.“
Al-Hâfiz Ibn Hadschr sagte in Al-Fath im Kommentar zu Al-Buchârîs Standpunkt: „Hinsichtlich dieses Standpunkts gibt es zwei Regeln:
A. Das Festgebet zu verrichten ist verpflichtend, wenn es in der Gemeinschaft verpasst wurde, egal ob (es) absichtlich oder unabsichtlich (verpasst wurde).
B. Es ist ein Gebet, das aus zwei Rak´as besteht; Atâ sagte: „Wer auch immer das Fest (-Gebet) verpasst hat, kann ein Zwei-Rak´a-Gebet verrichten.“
Walîyullah Ad-Dahlawi sagte: „Dies ist die Schâfii-Rechtsschule, dass jemand, wenn er das Festgebet mit dem Imâm verpasst hat, ein Zwei-Raka´a-Gebet verrichten kann, damit er nicht die Segnungen des Festgebets verpasst, nachdem er schon den Segen des Gebets in Gemeinschaft mit dem Imam verpasst hat.“
Abû Hanîfa glaubte hingegen, dass es kein Nachholen für das verpasste Festgebet gibt, und wenn man es mit dem Imam verpasst hat, man es niemals nachholen kann.
Imâm Mâlik sagt in seinem Werk Al-Muwatta: „Wer auch immer – sei es Mann oder Frau – das Festgebet alleine verrichtet, sollte sieben Takbîrât in der ersten Rak´a und fünf Takbîrât in der zweiten aussprechen, bevor er (einige Verse aus dem ehrwürdigen Quran) rezitiert.“
Und wer auch immer einen Teil des Festgebets (mit dem Imâm) verpasst, sollte den verpassten Teil nachholen, wie er ist, so wie bei anderen rituellen Gebeten.
Das Rezitieren des Takbîr (im Festgebet) ist eine Sunna (empfohlene Tat), die, wenn sie absichtlich oder aus Vergessenheit ausgelassen wird, das Gebet nicht ungültig macht, und über diese Angelegenheit stimmen die Gelehrten überein. Aber derjenige, der es auslässt, handelt ohne Zweifel der Sunna des Propheten zuwider.
Die Rede nach dem Gebet
Es gehört zur Sunna des Propheten, dass die Festrede dem Festgebet folgt. Al-Buchârî nannte eines der Kapitel seines Sahîh-Werkes „Das Buch der Rede nach dem Festgebet“. Ibn Abbâs sagte: „Ich verrichtete das Festgebet mit Allâhs Gesandtem , Abû Bakr, Umar und Uthmân und sie alle verrichteten das Festgebet, bevor sie die Chutba hielten.“
Ibn Umar sagte: „Der Prophet , Abû Bakr und Umar pflegten die Gebete vor dem Halten der Chutba zu verrichten.“
Walîyullah Ad-Dahlawi sagt im Kommentar zum Titel von Al-Buchârîs Kapitel: „Es deutet darauf hin, dass es die Sunna des Propheten und der vier rechtgeleiteten Kalifen war. Aber die Änderung, die geschah – das Halten der Predigt vor dem Verrichten des Festgebets –, ist eine Neuerung in der Religion, die von Marwan Ibn Al-Hakam eingeführt wurde.“
Imâm At-Tirmidhi sagte: „Dies ist die Handlungsweise der versierten Gefährten des Propheten und Anderer, dass das Festgebet vor (dem Halten) der Festrede (verrichtet werden sollte). Und es wird gesagt, dass der erste Imâm, der die Predigt vor dem Gebet hielt, Marwan Ibn Al-Hakam war.