1. Einige Pilger wähnen, dass die im Vers genannten zwei Tage „Wer sich jedoch in zwei Tagen beeilt“ (Sûra 2:203) der Festtag und der darauffolgende Tag seien, doch es sind der elfte und zwölfte des Haddsch-Monats (also die beiden Tage nach dem Festtag) gemeint.
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Fehler beim Haddsch und bei der Umra