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Die Zeit des Sahûr - Teil 2

Die Zeit des Sahûr - Teil 2

Abdullah ibn Umar  möge Allah mit ihnen zufrieden sein berichtete, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Bilâl ruft in der Nacht zum Gebet, so esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktûm den Gebetsruf durchführt!“ Da sagte Ibn Umar  möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Und er war ein blinder Mann, der den Gebetsruf erst durchführte, wenn ihm gesagt wurde: «Du hast den Morgen erreicht, du hast den Morgen erreicht.»“ Überliefert von Al-Buchârî (592) und Muslim (1092).

 
In der Überlieferung von Muslim heißt es: „Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hatte zwei Gebetsrufer: Bilâl und Ibn Umm Maktûm, den Blinden. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: « ruft in der Nacht zum Gebet, so esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktûm den Gebetsruf durchführt!»“ Ibn Umar  möge Allah mit ihnen zufrieden sein sagte: „Und zwischen diesen beiden lag nur die Zeitspanne, in der der eine hinunterging und der andere hinaufging.“
 
Samura ibn Dschundub  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtet, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Gebetsruf von Bilâl soll euch nicht von eurem Sahûr abhalten, und auch nicht die so langgestreckte Weiße des Horizonts, bis sie sich so verbreitet.“ Hammâd ibn Zaid veranschaulichte dies mit seinen beiden Händen und sagte: „Gemeint ist ausgebreitet.“ Überliefert von Muslim.
 
In einer Überlieferung von An-Nasâ`î heißt es: „Der Gebetsruf von Bilâl soll euch nicht verwirren und auch nicht diese Weiße, bis die Morgendämmerung so und so heranbricht.“ Also: ausbreitend heranbricht. Abû Dâwûd At-Tayâlisî sagte: „Und er streckte seine rechte und linke Hand so weit er konnte aus.“ Überliefert von Muslim (1094), Abû Dâwûd (2346), At-Tirmidhî (706) und An-Nasâ`î (4/148).
 
Abû Huraira  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken berichtete, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn jemand von euch den Gebetsruf hört, und in seiner Hand Geschirr ist, so soll er es nicht abstellen, bis er seine Bedürfnisse daran gestillt hat.“ Überliefert von Abû Dâwûd (2350), Ahmad (2/510), Ad-Daruqutnî (2/165) und Al-Baihaqî (4/218) sowie authentisiert von Al-Hâkim (1/588).
 
In der Überlieferung von Ahmad wird hinzugefügt: „Und der Gebetsrufer führte den Gebetsruf durch, wenn der Morgen anbrach.“ Ahmad (2/510), At-Tabarî in seinem Tafsîr (2/175) und Al-Baihaqî (4/218).
 
Nützliches und Lehrreiches:
 
1. Essen, Trinken, Beischlaf und alle anderen Dinge, die als Fastenbrecher gelten, sind bis zum Anbruch der Morgendämmerung erlaubt.
 
2. Es ist erlaubt, dass ein Blinder den Gebetsruf durchführt, wenn er Kenntnis über die Zeit hat oder von jemandem in Kenntnis gesetzt wird.
 
3. Es gehört zum Islâm, zwei Gebetsrufe am Morgen zu rufen. Ein Gebetsruf vor dem Morgengrauen und einer zu dessen Beginn.
 
4. Es ist erlaubt, gemäß der Absicht zu essen. Die Absicht wird durch das danach eingenommene Essen nicht ungültig, da der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken das Essen bis zum Anbruch der Morgendämmerung erlaubt hat. Es ist bekannt, dass die Absicht des Fastens nicht nach Anbruch des Morgengrauens gefasst werden darf. Das bedeutet, dass es vorher geschehen muss und dass das Essen danach nicht schadet. Wenn jemand also in der Mitte der Nacht die Absicht fasst, den bevorstehenden Tag zu fasten und am Ende der Nacht isst, wird seine Absicht dadurch nicht hinfällig.
 
5. Es ist erlaubt zu essen, wenn man über den Anbruch der Morgendämmerung im Zweifel ist, da man generell davon ausgeht, dass es noch Nacht ist, wie es im edlen Qurân-Vers heißt:„Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“ (Sûra 2:187)
 
Für den Zweifelnden ist er jedoch nicht klar unterschieden. Ibn Abbâs  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtet mit einer authentischen Überlieferungskette: „Iss, solange du im Zweifel bist, bis es dir klar wird!“ Überliefert von Al-Baihaqî.
 
Dies gilt, wenn man sich der Morgendämmerung nähert, aber nicht genau weiß, ob sie schon angebrochen ist oder nicht. Wer sich aber auf den Gebetsruf oder die Uhrzeit stützt, für den gibt es keinen Grund zum Zweifel, da er sich ohne Weiteres, durch Nachfragen oder Ablesen der Zeit vergewissern kann.
 
6. Der Sahûr und sein Hinauszögern sind erwünscht.
 
7. Über die Aussage „Und zwischen diesen beiden lag nur die Zeitspanne, in der der eine hinunterging und der andere hinaufging.“ sagte An-Nawawî Allah erbarme Sich seiner: „Gemeint ist, dass Bilâl vor Anbruch der Morgendämmerung den Gebetsruf durchführte und danach kurz abwartete, um Bittgebete und dergleichen zu sprechen. Danach beobachtete er die Morgendämmerung. Wenn sie sich näherte, ging er hinunter und benachrichtigte Ibn Umm Maktûm. Dieser vollzog die rituelle Reinigung und Ähnliches. Dann stieg er hinauf und begann damit, den Gebetsruf mit Beginn des Morgengrauens durchzuführen.“
 
8. Das beweist, dass die Zeit nach Anbruch der Morgerndämmerung nicht mehr zur Nacht, sondern zum Tag gezählt wird.
 
9. Es ist erlaubt, den Mann nach seiner Mutter zu benennen, wenn er unter diesem Namen bekannt ist und es nötig ist (wie bei Ibn Umm Maktûm, wörtlich: Der Sohn der Mutter des Blinden).
 
10. Die Unterschiede zwischen der ersten und zweiten Morgendämmerung sind drei:
 
- Die zweite Morgendämmerung breitet sich horizontal am gesamten Horizont aus, vom Norden bis zum Süden. Die erste Morgendämmerung hingegen ist vertikal ausgerichtet, also vom Osten zum Westen.
 
- Nach der zweiten Morgendämmerung gibt es keine Finsternis mehr, vielmehr nimmt das Licht immer mehr zu, bis zum endgültigen Sonnenaufgang. Die erste Morgendämmerung verfinstert jedoch noch den ersten Strahl.
 
- Die Helle der zweiten Morgendämmerung ist mit dem Horizont verbunden. Zwischen der Helle der ersten Morgendämmerung und dem Horizont ist es jedoch dunkel.
 
11. Wenn der Gebetsrufer den Gebetsruf durchführt und derjenige, der fasten will noch sein Geschirrteil in der Hand hält, darf er sein Essen oder Trinken noch beenden. So steht es im Hadîth und dies ist eine Erleichterung, die uns Allâh, der Allweise, gewährte. Ihm gebühren Lobpreis und Dank.
 

Die Zeit des Sahûr - Teil 1

 

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