Von Âischa wurde berichtet, dass diese sagte: „Der Prophet pflegte seine Frauen zu küssen und zu liebkosen während er fastete, jedoch vermochte er sich selbst zu beherrschen.“
In einer anderen Überlieferung sagte sie : „Der Prophet küsste im Ramadân, während er fastete.“ Überliefert von Muslim.
In einer anderen Überlieferung bei Muslim sagte Âischa : „Und wer von euch beherrscht seine Gefühle, wie Allâhs Gesandter seine Gefühle beherrscht?“
In einem von Abû Dâwûd überlieferten Hadîth sagte Âischa : „Der Prophet küsste mich, während er und ich fasteten.“
In einer Überlieferung von Ibn Hibbân heißt es, dass Abû Salama ibn Abdurrahmân mitteilte, dass Âischa sagte:„Der Prophet küsste einige seiner Frauen während er fastete.“ Ich (Abû Salama) fragte sie: „Während dem obligatorischen oder freiwilligen Fasten?“ Âischa antwortete: „Sowohl als auch.“ Überliefert von Al-Buchârî (1826) und Muslim (1106).
Hafsa berichtete, „dass der Prophet küsste, während er fastete.“ Überliefert von Muslim (1107), Ibn Mâdscha (1685) und Ahmad (6/286)
Umar ibn Abû Salama berichtete, dass er Allâhs Gesandten fragte: „Darf der Fastende küssen?“ Da sagte ihm der Prophet : „Frage diese.“ Gemeint war Umm Salama . Und sie berichtete ihm, dass Allâhs Gesandter dies tat. Da sagte ´Umar: „O Allâhs Gesandter, Allâh hat dir ja von deinen Sünden vergeben, was vorher war und was später sein wird.“ Da sagte Allâhs Gesandter : „Ich bin bei Allâh der Allâh Fürchtendste und Ehrfürchtigste unter euch.“Überliefert von Muslim (1108) und Mâlik (1/291)
Umar ibn Al-Chattâb sagte: „Ich erfreute mich des Anblicks meiner Frau und küsste sie, während ich fastete. Ich sagte zum Propheten : «Ich tat heute etwas Schwerwiegendes. Ich küsste, während ich fastete.» Da fragte er : «Was meinst du, wenn du deinen Mund mit Wasser ausspülst während du fastest?» Ich entgegnete: «Es würde nicht schaden.» Da sagte er : «Na also!»“ Überliefert von Abû Dâwûd (2385), Ad-Dârimî (1724), Abd ibn Humaid (21) und Ibn Hibbân (3544).
Nützliches und Lehrreiches:
1. Das Küssen und Liebkosen ist dem Fastenden erlaubt, gleich ob sein Fasten obligatorisch oder freiwillig ist, ob im Ramadân oder in anderen Monaten und ob der Fastende jung oder alt ist, solange er sich davor zurückhalten kann, seiner Lust zu verfallen und dem Geschlechtsverkehr oder der Ejakulation zu erliegen.
2. Mit Liebkosen ist hier der Hautkontakt gemeint, wie das Streicheln oder Drücken, jedoch nicht der Geschlechtsakt, da dieser das Fasten ungültig macht.
3. Wenn der Fastende küsst oder seine Frau mit zärtlichem Streicheln oder Drücken liebkost und ejakuliert, ist sein Fasten ungültig. Er muss sich weiter enthalten und neben der aufrichtigen Reue und Bitte um Vergebung diesen Tag nachholen. Wie soll es sonst sein, wo doch Allâh, der Erhabene, in einem direkt auf Ihn zurückführbaren Hadîth sagt:„Er unterlässt seine Gelüste, sein Essen und Trinken Meinetwegen.“ Überliefert von Al-Buchârî (7054) und Muslim (1151).
Und in einer anderen Überlieferung heißt es: „Er unterlässt seine Genüsse Meinetwegen, und er lässt seine Frau Meinetwegen.“ Überliefert von Ibn Chuzaima (1897). Wenn er jedoch nur präejakuliert, so wird sein Fasten nicht ungültig, und er ist nach der stärkeren von zwei Meinungen der Gelehrten zu Nichts verpflichtet, außer dass er sich von den Dingen fernzuhalten hat, die ihn zum Verbotenen führen könnten. Das Präejakulat, der sogenannte Lusttropfen, ist ein schwach basisches, fadenziehendes Sekret, das vor der Ejakulation austritt, Harnreste neutralisiert und so die Harnröhre für das Sperma reinigt.
4. Die Hadîthe beweisen, dass die Erlaubnis des Küssens für den Fastenden nicht nur für den Propheten galt, sondern für die gesamte Umma, allerding unter der Bedingung, dass sie dadurch nicht ins Verbotene gerät, wie Geschlechtsakt oder Ejakulation.
5. Der Prophet ist der Ehrfürchtigste aller Menschen, weil er auch derjenige ist, der über Allâh das meiste Wissen besitzt.
6. Von den zitierten Hadîthen verstehen wir, dass wir die penible und übertriebene Art und die Überzeugung unterlassen sollen, dass das Küssen während des Fastens nur dem Propheten unter Ausschluss der restlichen Umma erlaubt sei. Aus diesem Grund erzürnte der Prophet , als er damit konfrontiert wurde und sagte:„Ich bin, bei Allâh der Allâh Fürchtendste und Ehrfürchtigste unter euch.“In einem anderen Hadîth sagte er :„Und derjenige unter euch, der das meiste Wissen über die Gesetzgebung Allâhs besitzt.“
7. Diese Hadîthe zeigen das Streben der Gefährten , das Verbotene und Erlaubte zu erfahren, ihre Furcht vor Allâh und Angst vor Fastenbrechern oder Dingen des Verringerns der Anbetung.
8. In diesen Hadîthen findet sich eine Antwort auf die Ghulât As-Sufîya (die extremen Sufisten), die sich oder ihre Scheiche durch die Anordnungen Allâhs oder einige von ihnen nicht mehr angesprochen fühlen, weil sie meinen, dass sie eine sehr hohe Stufe des Glaubens und Verhaltens erreicht haben, die ihnen dies gestatte. Der Prophet , der in seinem Glauben der vollkommenste Mensch war, hielt am meisten an der Scharî´a fest und handelte nach ihr. Ebenso erklärte er , dass jeder der denkt, dass ihm einige Verbote erlaubt wurden, weil ihm sowieso alles vergeben wurde, sich im Irrtum befindet.
9. Im Hadîth von ´Umar ibn Al-Chattâb wird bewiesen, dass der Analogieschluss Bestand hat und zwei Dinge unter eine Rechtsnorm fallen können, weil sie sich ähneln. Das Ausspülen des Mundes mit Wasser könnte ein Grund dafür sein, dass es in den Hals und somit in den Magen gelangt, wodurch das Fasten ungültig würde. Ebenso kann der Kuss Ausgangspunkt und Grund für den Geschlechtsverkehr sein, durch den das Fasten ungültig wird. Wenn also in einem der beiden Fälle das Fasten nicht beeinträchtigt wird, gilt dies auch für den zweiten Fall.