Abû Umâma Al-Bâhilî berichtet, dass der Prophet sagte: "Es kamen zwei Männer zu mir, sie nahmen mich an meinen Oberarmen und brachten mich zu einem unwegsamen Berg und sagten: «Steig hinauf!» Ich sagte: «Ich vermag das nicht.» Sie sagten: «Wir werden es dir erleichtern.» So stieg ich hinauf, bis ich den Gipfel des Berges erreichte, als ich plötzlich unheilvolle Stimmen hörte. Ich fragte: «Was sind das für Stimmen?" Sie sagten: «Das ist das Geheule der Höllenbewohner.» Dann gingen sie mit mir weiter, bis ich Menschen sah, die an ihren Achillessehnen aufgehängt und deren Kinnbacken zerrissen waren, so dass aus ihnen das Blut floss. Ich fragte: «Wer sind diese Leute?» Sie sagten: «Diese sind jene, die ihr Fasten brachen, bevor es ihnen erlaubt war.»" Überliefert von An-Nasâ`î (3286), At-Tabarânî (8/157) und Al-Baihaqî (4/216); authentifiziert durch Ibn Chuzaima (1986), Ibn Hibbân (7491) und Al-Hâkim.
Nützliches und Lehrreiches:
1. Die Bestätigung der Existenz der Strafe im Grab, durch die Bestätigung des Qurân, der Sunna und des Konsensus der Umma. Imâm Ahmad sagte sogar: "Die Strafe des Grabes ist wahr und nur der Irregegangene und in der in die Irre Führende verleugnen sie."
2. Die Strafe im Grab wirkt sich auf die Seele und den Körper in einer Weise aus, die nur Allâh, der Erhabene kennt. Ibn Al-Qayyim sagte: "Das Verständnis der Ahnen und Imâme dieser Umma lautet, dass sich der Sterbende entweder in Glückseligkeit oder Strafe befindet, die sich auf seine Seele und seinen Körper auswirkt. Ebenso bleibt die Seele nach ihrer Trennung vom Körper glückselig oder bestraft und wird gelegentlich mit dem Körper verbunden, der mit ihr die Glückseligkeit oder Strafe erfährt. Am Tag der endgültigen Auferstehung werden die Seelen dann in die Körper zurückgeführt und so steigen sie aus ihren Gräbern zum Herrn aller Geschöpfe heraus."
3. Dem Propheten wurde in einem Traumgesicht Einblick in die Strafe des Grabes gewährt. Die Traumgesichter der Gesandten sind wahrhaft und eine Art der Offenbarung.
4. Der zitierte Hadîth verdeutlicht die Härte der Strafe des Grabes. Der Muslim sollte sich davor fürchten, alle Gründe dafür unterbinden und die Voraussetzungen für die Bewahrung davor erfüllen.
5. Der Hadîth enthält eine scharfe Drohung gegen denjenigen, der sein Fasten im Ramadân vor dem Eintreten der Zeit des Fastenbrechens wohlwissend, absichtlich und ohne Grund bricht. Diese Tat zählt zu den großen Sünden und es ist eine harte Strafe dafür vorgesehen.
6. Wenn sich diese Strafe auf den bezieht, der kurz vor dem Sonnenuntergang sein Fasten bricht, dann trifft sie erst recht denjenigen, der Ramadân gar nicht fastet oder ganze Tage ohne islâmisch legitime Entschuldigung auslässt. Derjenige, der so etwas begeht, sollte schnellstmöglich reumütig zu Allâh zurückkehren, damit ihn die angedrohte harte Strafe im Grab nicht ereilt.