1. Man legt den Ihrâm (Kleidung für den Weihezustand) für die ´Umra in einem der Haddsch-Monate an. Dann vollzieht man die ´Umra vollständig durch Vollziehen des Tawâf (Umlaufens der Ka´ba), des Sa´î (rituellen Laufs zwischen Safâ und Marwa) und dem Kürzen oder Rasieren der Haare, damit man den Ihrâm der ´Umra beenden kann.
2. Am Vormittag von At-Tarwiya (dem achten Tag von Dhû Al-Hiddscha) legt man den Ihrâm für den Haddsch an, wobei man sagt: Labbaika Haddschan, Labbaika Allâhumma Labbaik… „Hier bin ich für den Haddsch, hier bin ich, o Allâh, hier bin ich…“. Man begibt sich nach Minâ und verweilt dort bis zum neunten Tag.
2. Am Morgen des neunten Tages begibt man sich von Minâ nach ´Arafa und bleibt bis zum Sonnenuntergang innerhalb von ´Arafa, wobei man Allâhs gedenkt und Ihn anfleht.
3. Nach dem Sonnenuntergang am Tag von ´Arafa begibt man sich nach Muzdalifa, betet dort das Abend- und Nachtgebet und verweilt bis zum Ende der Nacht.
4. Bevor die Sonne am zehnten Tag aufgeht, begibt man sich von Muzdalifa nach Minâ. Wenn man zu den Schwachen gehört, darf man Minâ schon in der zweiten Hälfte der Nacht aufsuchen, um die Dschamra Al-´Aqaba (große Säule) zu bewerfen, sein Opfertier zu schlachten und sein Haupthaar zu kürzen oder abzurasieren. Nach Verrichtung all dessen hat man die erste Stufe des Ihrâm verlassen.
5. Man begibt sich nach Makka und verrichtet dort den Tawâf Al-Ifâda (Haddsch-Tawâf) und den Sa´î. Nach Beendigung dessen ist einem wieder alles erlaubt, was ihm (durch Ihrâm-Bestimmungen) verboten war, auch Heirat und Beischlaf.
6. Wenn man nicht dazu in der Lage ist, den Tawâf Al-Ifâda zu verrichten, kann man dies bis zu den Festtagen aufschieben.
7. Nachdem man am zehnten Tag den Ihrâm beendet hat, begibt man sich nach Minâ, um dort zu verweilen und die Dschamarât (Säulen) zu bewerfen. Man übernachtet dort die Nacht auf den elften und zwölften Dhû Al-Hiddscha, wenn man es eilig hat. Ansonsten übernachtet man auch noch die Nacht auf den 13. Dhû Al- Hiddscha.
8. An den Festtagen bewirft man die drei Dschamarât jeden Tag nach dem Höchststand der Sonne. Man beginnt mit der kleinen Dschamara, dann bewirft man die mittlere, dann die größte.
9. Wenn der Pilger die rituellen Handlungen der Festtage beendet hat, vollzieht er den Tawâf Al-Wadâ´ (Abschieds-Tawwâf) verpflichtend. Frauen, die die Periode oder eine außerperiodische Blutung haben, sind zu diesem Tawâf nicht verpflichtet. Nach Beendigung all dessen hat er die rituellen Handlungen des Haddsch At-Tamattu´ beendet.