Wie lautet die Rechtsnorm für den Streit in der Moschee im Allgemeinen,abgesehen vom Streitthema? Das geschieht ja in unserer Zeit recht häufig.
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Streit geht normalerweise mit erhobenen Stimmen, Zwietracht und Teilung der Streitpartner in zwei rivalisierende Gruppierungen einher. Die Religion kritisiert Streit auch außerhalb der Moschee. Allâh der Erhabene sagt: „Und streitet nicht miteinander, sonst würdet ihr den Mut verlieren, und eure Kraft würde vergehen!...“ (Sûra 8:46). Ahmad, Ibn Mâdscha und At-Tirmidhî, der den Hadîth auch als authentisch einstufte, haben den Hadîth von Abû Umâma überliefert, dass dieser sagte: „Der Prophet sagte: »Jedes Volk wird nach seiner Rechtleitung in die Irre geführt, wenn ihm die Liebe zur Kontroverse zuteilwird.« Dann rezitierte er folgenden Vers: »... Sie führten ihn dir nur zum Streiten an. Nein! Vielmehr sind sie streitsüchtige Leute.« (Sûra 43:58).“
Es ist verboten, die Stimme in der Moschee zu erheben, sogar bei der Qurân-Rezitation. Einige Gelehrte nehmen von diesem Verbot die Wissenszirkel aus, denn Ahmad, At-Tirmidhî, Abû Dâwûd und andere überlieferten einen Hadîth von Abû Sa´îd Al-Chudrî, in dem dieser sagte: „Der Gesandte Allâhs zog sich in der Moschee zurück, und hörte sie [den Qurân] laut rezitieren, da hob er den Vorhang und sagte: »Ihr alle fleht [Allâh] an, so stört euch nicht gegenseitig und erhebt nicht gegenseitig eure Stimmen beim Rezitieren!«“
Wenn es verboten ist, die Stimmen in der Moschee beim Qurân-Rezitieren zu erheben, wie verhält es sich dann mit dem verpönten Streit, auch wenn dieser außerhalb der Moschee erfolgt?
Man soll versuchen, diese Verwerflichkeit zu ändern, aber nur durch Weisheit, gute Ermahnung und Milde, damit dadurch keine andere Verwerflichkeit entsteht.
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