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Nachholen von Sunna- und Râtiba-Gebeten

Frage

Ich möchte mich bei Ihnen zu folgender Frage erkundigen:
Gestern war ich auf ihrer großartigen islâmischen Website und habe einen ehrwürdigen Hadîth gelesen, wonach der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer neben den Pflichtgebeten zwölf Raka betet, dem erbaut Allâh ein Haus im Paradies.“ Ich würde gerne diese zwölf Rakas beten, aber manchmal kann ich sie bei manchen Pflichtgebeten nicht verrichten, weil ich beschäftigt bin. Wenn ich die regelmäßig zu verrichtenden bestätigten Sunna-Gebete (As-Sunna Al-mu‘akkada Ar-râtiba) bei den Pflichtgebeten verpasse, kann ich diese Rakas dann nach den Pflichtgebeten in der Nacht verrichten, und gibt Allâh der Erhabene mir dann denselben Lohn?
Ich bitte um eine klare Antwort, und möge Allâh Sie für Ihren großen Dienst mit allem Guten belohnen und Ihre Belohnung zunehmen lassen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der erwähnte Hadîth wurde von Muslim und den Verfassern der Sunan-Werke unter Berufung auf Umm Habîba überliefert. Demnach sagte der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer zwölf Raka an einem Tag und in einer Nacht betet, für den wird dadurch ein Haus im Paradies errichtet.“ Umm Habîba sagte: „Ich habe diese (Raka‘ât) nicht mehr unterlassen, seitdem ich dies vom Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) vernommen habe.

In der Überlieferung von At-Tirmidhî heißt es: „(Dies sind): Vier (Raka) vor dem Mittagsgebet und zwei (Raka) danach, zwei nach dem Abendgebet, zwei nach dem Nachtgebet und zwei vor dem Morgengebet“ (sahîh nach Al-Albânî).

Was das Nachholen dieser freiwilligen Gebete nach ihrer festgelegten Zeit anbelangt, so gibt es dazu Meinungsverschiedenheiten unter den Fiqh-Gelehrten. Die Hanafiten und Mâlikiten (nach der bekannten Ansicht) und die Hanbaliten (nach einer Ansicht) gehen davon aus, dass solche Gebete nicht nachgeholt werden − mit Ausnahme der (zwei Raka) Sunna beim Morgengebet, denn diese werden (im Falle eines Verpassens) nach ihrer Zeit nachgeholt. Die Schâfiiten sind der Meinung, dass (freiwillige) Gebete, die nicht an eine Zeit gebunden sind, wie das Gebet bei Mond- und Sonnenfinsternis, das Gebet um Regen (Istisqâ) und das Gebet beim Betreten der Moschee nicht nachgeholt werden. Bei freiwilligen Gebeten, die an eine Zeit gebunden sind, wie den Îd-Gebeten, dem Vormittagsgebet (Duhâ) und den Rawâtib-Gebeten, die an Pflichtgebete gebunden sind, gibt es unterschiedliche Auffassungen, was das Nachholen betrifft. Die klarere Aussage bei ihnen ist, dass sie nachgeholt werden. Das ist auch die bekannte Meinung der Hanbaliten.

Imâm An-Nawawî sagte: „Wir haben bereits erwähnt, dass nach der korrekten Auffassung bei uns die freiwilligen Râtiba-Gebete nachgeholt werden. Dies vertraten auch Muhammad Al-Muzanî und Ahmad in einer Überlieferung. Abû Hanîfa, Mâlik und Abû Yûsuf (nach der bekannteren von zwei Überlieferungen) meinten, dass diese nicht nachgeholt werden.“

Die Aufassung, dass solche Gebete nachzuholen sind, ist aufgrund von Belegen vorzuziehen. Darunter ist der Hadîth von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer die zwei Raka des Morgengebets (Fadschr) nicht gebetet hat, soll sie nach Sonnenaufgang beten“ (Tirmidhî; sahîh nach Al-Albânî). Weiterhin gibt es den Hadîth von Umm Salama in den beiden Sahîh-Werken, wonach der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die zwei Raka, die nach dem Mittagsgebet verrichtet werden, im Anschluss an das Nachmittagsgebet nachholte, weil er durch Leute von den Banû Abdulqais aufgehalten worden war.

Auch gibt es einen Hadîth von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein), wo es heißt, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), wenn er nicht vier Raka vor dem Mittagsgebet verrichtet hatte, diese danach betete (At-Tirmidhî; hasan).

In einem weiteren Hadîth von Abû Sa‘îd Al-Chudrî heißt es, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sprach: „Wer das Witr-Gebet verschläft oder vergisst, soll es verrichten, sobald er sich daran erinnert oder aufwacht“ (Abû Dâwûd, At-Tirmidhî).

Dementsprechend ist es erwünscht, dass du dich bemühst, die Râtiba-Gebete zu ihren festgelegten Zeiten zu verrichten, denn die Rechtleitung des Propheten beinhaltet, die Sunna-Râtiba-Gebete zu ihren jeweiligen Zeiten zu beten. Falls du durch etwas davon abgehalten wirst, darfst du sie zu jeder Tages- oder Nachtzeit nachholen. Das ist die bekannte Ansicht der Schâfiiten, nach der solche Gebete irgendwann nachgeholt werden können.

Falls du mit einer scharîamäßig berechtigten Entschuldigung abgehalten wirst, diese Gebete rechtzeitig zu verrichten oder ein Hinderungsgrund es dir unmöglich gemacht hat, diese Gebete zu beten, obwohl du diese normalerweise einhältst, wenn du dazu imstande bist, hoffen wir, dass Allâh der Allmächtige dir trotzdem den vollen Lohn gewährt.

Und Allâh weiß es am besten!

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