Ich unterzog mich einer Operation für eine Nierentransplantation. Als ich den Arzt über das Fasten zu Rate zog, untersagte er mir das Fasten. Was also ist zu tun? Es ist zu erwähnen, dass ich für jeden entgangenen Fastentag Sühne leiste.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Du musst einen vertrauenswürdigen muslimischen Arzt zu Rate ziehen. Sollte dein Fasten deine Genesung verzögern oder deine Erkrankung verschlimmern, dann ist es dir nicht gestattet zu fasten und du hast die Tage, an denen du im Ramadân nicht gefastet hast, nachzuholen, wenn du wieder gesund bist. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„...Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (soll eine) dann (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)...“ (Sûra 2:184).
Du bist nicht verpflichtet, Bedürftige zu speisen.
Sollte jedoch keine Hoffnung auf Genesung bestehen, dann musst du für jeden Tag, an dem du im Ramadân das Fasten unterlassen hast, einen Bedürftigen speisen. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„...Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt...“ (Sûra 2:184).
Ad-Dâraqutnî überliefert, dass Ibn Abbâs über die Worte Allâhs „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt...“ Folgendes sagte:
„Die Ausnahmegenehmigung gilt hier nur für eine senile Person, die nicht fähig ist zu fasten, oder für einen Kranken, der nicht genest.“ (Ad-Dâraqutnî sagte: Diese Überliefererkette ist authentisch.)
Ich bitte Allâh, dir Genesung zu gewähren! Denn Er ist es, Der darüber waltet und dazu fähig ist.
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