Als ich wütend war, sagte ich zu meiner Ehefrau: „Du bist mir verboten!“, nur um sie zu erzürnen. Habe ich damit eine Sünde begangen? Ist sie mir danach erlaubt? Wir leben nämlich weiterhin zusammen. Ich bitte um eine schnelle Antwort!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Frau sich selbst für verboten zu erklären, gilt als Scheidung, wenn derjenige, der die Aussage trifft, die Scheidung beabsichtigt. Wenn er die Fortführung der Ehe ohne Geschlechtsverkehr beabsichtigt, ist es ein Rückenschwur. Wenn er den Eid selbst beabsichtigt oder zum Tun oder Lassen einer Sache anhalten will, ist es ein Eid.
Wenn du sie mit diesem Verbot nur ärgern wolltest, ist es weder eine Scheidung noch ein Rückenschwur, weil du keines der beiden beabsichtigt hast.
Daher musst du die Sühne für einen Schwur leisten, wenn deine Absicht die von dir erwähnte war. Die Sühne besteht aus der Speisung oder Einkleidung von zehn Bedürftigen. Und wenn du dazu nicht in der Lage bist, dann musst du drei Tage lang fasten.
Wenn deine Absicht die Scheidung war, dann ist es eine Scheidung, selbst wenn du wütend warst, solange die Wut nicht so groß war, dass du den Verstand verloren hast.
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