Eine geschiedene Frau möchte noch einmal heiraten. Jemand hat um ihre Hand angehalten, mit dessen Charakter und Religiosität sie zufrieden ist. Allerdings lehnt ihre Mutter es ab, dass sie ein zweites Mal heiratet, und möchte sie dazu zwingen, dass sie wieder zu ihrem ersten Ehemann zurückkehrt, obwohl er ihr nicht ebenbürtig ist. Sie hat keinen logischen Grund, den neuen Bräutigam abzuweisen. Außerdem hat ihr früherer Ehemann ihre Tochter schlecht behandelt.
Wenn der Vormund der Frau, also ihr Bruder, mit ihrer Heirat einverstanden ist, stellt es dann Ungehorsam gegenüber der Mutter dar, wenn sie ohne die Erlaubnis ihrer Mutter heiratet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Man muss der Mutter gehorchen. Der Islâm weist uns an, sie fromm und gütig zu behandeln. Allâh der Erhabene sagt: „Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. Wenn nun einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen: „Pfui!" und fahre sie nicht an, sondern sag zu ihnen ehrerbietige Worte.“ (Sûra 17:23).
Bemühe dich darum, deine Mutter zu überzeugen, indem du die beiden, die für die Heirat zur Auswahl stehen, miteinander vergleichst! Vielleicht lässt Allâh der Erhabene sie deinem Wunsch zustimmen.
Wenn sie allerdings darauf beharrt und die Situation deiner Beschreibung entspricht, du also mit dem Charakter und der Religiosität des Mannes, der um deine Hand angehalten hat, zufrieden bist, und der erste Mann dir charakterlich und religiös nicht ebenbürtig ist, brauchst du deiner Mutter nicht zu gehorchen. Du darfst ihn ohne ihr Einverständnis heiraten. Wir raten dieser Mutter, Allâh den Erhabenen bezüglich ihrer Tochter zu fürchten, darauf zu achten, was besser für sie ist, und sie gütig zu behandeln.
Dein Bruder ist zweifellos dein Vormund für die Heirat, wenn die beiden Säulen der Abstammung, der Vater und der Sohn, nicht vorhanden sind. Ibn Qudâma sagte: „Die Gelehrten sind sich darin einig, dass dem Bruder nach den beiden Säulen der Abstammung der Vorrang gegeben wird.“ Deine Heirat ohne die Zustimmung deiner Mutter zählt somit nicht zum Ungehorsam gegenüber den Eltern.
Und Allâh weiß es am besten!
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