Wie lautet die Rechtsnorm für das Abrasieren des Bartes, wenn das Abrasieren ein Interesse für die Da‘wa beinhaltet?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Abrasieren des Bartes ist harâm, es sei denn, es gibt eine dringende Notwendigkeit dafür, wobei die dringende Notwendigkeit nach ihrem Ausmaß bewertet wird, wie etwa die Furcht eines Menschen vor Haft, Mord oder Schädigung eines der Körperteile. Wir sind nicht der Meinung, und Allâh weiß es am besten, dass das Abrasieren des Bartes im Interesse der Da‘wa liegt; denn das Wachsenlassen des Bartes ist in sich eine Da‘wa oder mindestens eines der Mittel zur Da‘wa. Das Abrasieren des Bartes ist mithin harâm. Wie könnte denn das Begehen von etwas Verbotenem zum Interesse der Da‘wa oder zu deren Mittel gehören?
Wir empfehlen dem Fragesteller sich an den richtigen Weg zu halten, dem der Prophet und seine Gefährten folgten, sowie das zu tun, wozu Allah ihn anweist, indem er mit Weisheit und geziemender Ermahnung zur Religion Allâhs einlädt, denn das Interesse der Da‘wa liegt genau darin. Er soll die von einigen Leuten verbreiteten Gedanken und Lügen nicht beachten. Der Erhabene sagt: „...Und ihr seid die Obsiegenden, so ihr denn den Glauben Verinnerlichende seid.“ (Sûra 3:139). Der Erhabene sagte ferner: „...Wenn ihr ihm gehorcht, seid ihr rechtgeleitet. Und dem Gesandten obliegt nur die deutliche Übermittlung.“ (Sûra 24:54).
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