Mein Freund hat etwas gestohlen und seine Beute zu mir nach Hause gebracht. Ich bin damit nicht zufrieden und deshalb bin ich verwirrt. Was soll ich tun? Habe ich dadurch eine Sünde begangen oder nicht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ein Muslim darf nicht mit denjenigen Sündern umgehen, die auf ihren Sünden beharren, denn das bedeutet, dass er mit ihren Taten zufrieden ist. Es ist eine Sünde an sich, Sünde zu billigen, wie die Gelehrten festlegten. Allâh der Erhabene sagt: "Und sucht nicht eine Stütze bei denen, die Unrecht tun, sonst berührt euch das (Höllen)feuer." (Sûra 11:113). Ferner sagt Allâh der Hocherhabene über Moses (Friede sei mit ihm): "Er sagte: »Mein Herr, darum, dass Du mir Gunst erwiesen hast, werde ich den Übeltätern nicht mehr Beistand leisten.«" (Sûra 28:17).
Somit dürfte dir, lieber Fragesteller, klar sein, dass du keinen Umgang mit solchen Verbrechern pflegen darfst. Wir ermahnen dich also dazu, dich Allâh dem Erhabenen reumütig zuzuwenden, die schlechten Freunde zu meiden und die Gesellschaft von rechtschaffenen und frommen Freunden zu suchen. Du sollst auch deinem Freund raten und ihn vor der Strafe Allâhs warnen, falls er seine schlechten Taten nicht bereut und nicht alle gestohlenen Gegenstände an deren Besitzer zurückgibt; ansonsten musst du deine Beziehung zu ihm abbrechen.
In Bezug auf die gestohlenen Gegenstände: Wenn du sie an die Besitzer zurückgeben kannst, ohne dass dir dadurch Schaden widerfährt, dann ist das gut, sonst darfst du diesen Diebstahl nicht dulden und decken, vielmehr musst du die verantwortlichen Behörden von diesem Fall benachrichtigen.
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