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Zakât festen Geldes, das sich nicht vermehrt

Frage

Ich bin Rentner, der ein Bankkonto mit 200.000 Dirham Guthaben hat. Dieses Konto ist fest und unveränderlich. Meine Frage lautet: Wie soll ich die Zakât dafür berechnen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wenn das erwähnte Geld den Mindestbetrag für Zakât erreicht, sind Sie verpflichtet, jedes Jahr Zakât dafür zu entrichten, solange es den Mindestbetrag überschreitet, auch wenn es fest und unveränderlich ist. Denn Zakât von Gold und Silber und heutzutage auch vom Geld zu geben ist Pflicht, selbst wenn es sich nicht wirklich vermehrt, denn es kann sich vermehren. Deshalb stimmen die Gelehrten auch darin überein, dass Zakât für Schmuck, den eine Frau besitzt und nicht als Schmuck benutzt, bezahlt werden muss.

In Hâschiyat Radd Al-Muhtâr – einem der hanafitischen Bücher – steht als Definierung von Zuwachs: Islamisch gesehen lässt er sich in zwei Arten einteilen, nämlich einen realen und einen potenziellen. Die reale Art geschieht durch Vermehrung, durch Fortpflanzung (des Viehes) und durch Geschäfte. Die potenzielle Art geschieht durch die Annahme, dass das Geld in der Hand des Besitzers oder seines Stellvertreters vermehrt werden kann. Zitatende.

In Asnâ Al-Matâlib – eins der schâfi´itischen Bücher – steht in Zusammenhang mit der Erklärung dessen, für was Zakât bezahlt werden soll: Für die zwei Währungen – das heißt Gold und Silber –, auch wenn sie nicht als Münzen geprägt werden, Sie ähneln den zunehmenden Dingen, da sie geprägt werden können, wobei dies bei anderen Metallen nicht der Fall ist, und für das Geschäft, da es größer wird." Zitatende.

Solange das Geld des Fragestellenden bei der Bank liegt und zu seiner Verfügung steht, ist es Geld, von dem Zakât entrichtet werden muss, da es sich von Natur aus entweder real oder potenziell vermehrt. Die Zakât soll demnach von ihm bezahlt werden, und zwar mit dem Jahreswechsel des Mondjahres. Die Zakât beträgt 2.5 Prozent.

Wenn du die Zakât der vorigen Jahre noch nicht entrichtet hast, sollst du sie berechnen und für die vergangenen Jahre nachbezahlen.

Allâh weiß es am besten.

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