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Allâh schreibt die guten und die schlechten Taten nieder

Allâh schreibt die guten und die schlechten Taten nieder

Die guten und die schlechten Taten

Es wurde von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wahrlich, Allâh hat die guten und die schlechten Taten niedergeschrieben und dies erläutert. Wer also etwas Gutes zu tun beabsichtigt, es aber nicht ausführt, dem schreibt Allâh eine volle gute Tat nieder. Und wenn er sie beabsichtigt und verrichtet, so schreibt Allâh ihm das Zehn- bis Siebenhundertfache und noch mehr an guten Taten nieder. Wer aber etwas Schlechtes zu tun beabsichtigt und es dann nicht ausführt, dem rechnet Allâh eine volle gute Tat an. Und wenn er es beabsichtigt und begeht, so rechnet Allâh ihm eine einzige schlechte Tat an“ (Al-Buchârî und Muslim).

Erläuterungen zum Hadîth

Alle Handlungen Allâhs des Erhabenen spiegeln entweder Seine Gnade oder Seine Gerechtigkeit wider. Die Bestimmungen Allâhs, die alle Angelegenheiten dieser Welt und des Jenseits regeln, sind Zeichen Seiner Barmherzigkeit und Gerechtigkeit. Die Barmherzigkeit Allâhs, die den Gläubigen zuteilwird ist ein Zeichen Seiner Gunst, und die Strafe, die den Sündern widerfährt, ist ein Zeichen Seiner Gerechtigkeit. Dennoch teilte Er uns mit, dass Seine Barmherzigkeit Seinen Zorn übertrifft und alle Dinge umfasst. Er befahl uns, Ihn zu bitten, damit Er uns von Seiner Gunst reichlich gewährt.

Der vorliegende Hadîth ist das beste Beispiel für die Gnade Allâhs des Erhabenen, die Er Seinen gläubigen Dienern zukommen lässt. Wenn Allâh Seinen Dienern befiehlt, bei der Ausübung von Anbetungshandlungen miteinander zu wetteifern, schreibt Er dem Handelnden nicht nur eine einzelne Belohnung für jede gute Tat nieder, sondern die Belohnung wird stattdessen verzehnfacht. Er der Erhabene sagt: „Wer mit (etwas) Gutem kommt, erhält zehnmal so viel“ (Sûra 6:160). Dann vervielfacht Er diese zehn Belohnungen bis zu siebenhundertfach und noch mehr für wen auch immer Er möchte.

Der Qurân erzählt ein wunderbares Gleichnis, das auf schöne Weise die Bedeutung der Vervielfachung widerspiegelt und dem Leser näherbringt. Dieses Gleichnis vergleicht das gute Tun mit dem Aussäen eines Saatkorns in fruchtbares Land; es sprießt in sieben Ähren, von denen jede hundert Körner trägt. Dann vervielfacht und erhöht sich die Zahl der Ähren auf eine Weise, die es für den Menschen unmöglich macht, sie alle zu zählen. Ähnlich verhält es sich mit der Situation des Gläubigen, der seine gute Tat ausschließlich Allâh dem Erhabenen widmet und sie auf vollkommene Weise vollbringt. Allâh der Allmächtige sagt: „Das Gleichnis derjenigen, die ihren Besitz auf Allâhs Weg ausgeben, ist das eines Saatkorns, das sieben Ähren wachsen lässt, (und) in jeder Ähre hundert Körner. Allâh vervielfacht, wem Er will. Und Allâh ist Allumfassend und Allwissend“ (Sûra 2:261).

Die Gunst Allâhs ist grenzenlos, denn Seine Gnade schließt die bloße Absicht des Handelnden ein, gute Taten zu vollbringen. Wann immer jemand eine gute Tat zu vollbringen beabsichtigt, sie aber nicht vollbringt, wird ihm dafür eine volle Belohnung gutgeschrieben. Allâh der Erhabene macht seine bloße Absicht in diesem Fall zu einer guten Tat, für die der Diener Allâhs eine Belohnung verdient. Was den betrifft, der beabsichtigt, Schlechtes zu begehen, so sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer aber etwas Schlechtes zu tun beabsichtigt und es dann nicht ausführt, dem rechnet Allâh eine volle gute Tat an.“ Möglicherweise beruht der Gedanke dahinter darauf, dass wenn ein Mensch aus Furcht vor Allâh und aus Ehrerbietung vor Ihm davon absieht, Schlechtes zu begehen, ihm dies als gute Tat angerechnet wird. Dies wurde in einer anderen Version der Überlieferung erklärt. In dieser heißt es: „… und wenn er davon absieht – d. h. von der schlechten Tat –, dann schreibt ihm dies als gute Tat nieder, denn nur wegen Mir verzichtete er auf die schlechte Tat.“ Damit ist gemeint, dass der Diener Allâhs für das Wohlgefallen Allâhs von der schlechten Tat absah.

Dies gilt jedoch nicht für jemanden, der eine schlechte Tat zu tun beabsichtigt und aus einem bestimmten Grund daran gehindert wird. Wenn ein solcher Mensch die schlechte Tat aufgrund eines Hindernisses nicht begeht, so trägt er dennoch eine Sünde dafür und wird dementsprechend zur Rechenschaft gezogen. Er wollte nämlich die schlechte Tat verüben; die Furcht vor Allâh oder sein Gewissen hätten ihn nicht davon abgehalten. Diesbezüglich gibt es einen Hinweis in den folgenden Worten des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wenn sich zwei Muslime (zum Kampf) mit ihren Schwertern gegenüberstehen, so werden beide, der Tötende und der Getötete ins Höllenfeuer gehen.“ Man fragte: „Gesandter Allâhs, das gilt wohl zu Recht für den Tötenden, was ist aber mit dem Getöteten?“ Er entgegnete: „Dieser war auch darauf bedacht, seinen Gefährten zu töten“ (Al-Buchârî).

Wenn das Gewissen eines Gläubigen schwach wird und er das begeht, was Allâh der Erhabene für verboten erklärt hat, so wird es für ihn als eine schlechte Tat niedergeschrieben. Allâh der Erhabene sagt: „… Und Wer mit einer bösen Tat kommt, dem wird nur gleichviel vergolten, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt“ (Sûra 6:160). Dies ist ein Ausdruck der vollkommenen Gerechtigkeit Allâhs des Erhabenen.

Darüber hinaus kann Allâh Seine Güte gewähren, wem immer Er will. So vergibt Er Fehler und Sünden, wie dies in einer Überlieferung von Sahîh Muslim geschildert wird: „… Und wenn er es begeht, so wird ihm das als eine schlechte Tat angerechnet oder sie (die schlechte Tat) wird ihm getilgt.“ Daraus folgt, dass der Sünder entweder die Gerechtigkeit oder die Barmherzigkeit Allâhs spüren wird.

Wenn ein Diener Allâhs die hehren Worte der Überlieferungen beachtet, wird sein Herz durch Trost und das Streben nach Vergebung Ruhe erlangen. Dies bringt den Gläubigen dazu, nach Rechtschaffenheit zu streben und seinen Weg entschlossen und mit unerschütterlicher Hingabe fortzusetzen.

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