3. Fernbleiben vom Gemeinschaftsgebet
Das Gebet im Islâm stellt eine weise soziale Erziehung und hochwertige Schule für den Menschen dar, und zwar in einer Weise, die in der Geschichte der Religionen und rituellen Handlungen einzigartig ist. Denn der Islâm begnügt sich nicht damit, dass der Muslim sein Gebet allein, fern von der Gesellschaft, in der er lebt, verrichtet. Er fordert ihn vielmehr nachdrücklich dazu auf, es in Gemeinschaft, und speziell in der Moschee, zu verrichten. Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) dachte bereits daran, bestimmten Leuten ihre Häuser zu verbrennen, weil sie dem Gemeinschaftsgebet fernblieben.
Selbst wenn man einmal davon ausgeht, dass dieses Gemeinschaftsgebet nicht verpflichtend ist, so ist es aus Sicht des Islâm immer noch siebenundzwanzig Mal vorzüglicher als das Gebet, das allein verrichtet wird. Muslim überliefert von Ibn Mas‘ûd, dass er sagte:
„Wer Allâh morgen [das heißt am Tag der Auferstehung] gerne als Muslim begegnen möchte, soll diese Gebete einhalten, wenn er dazu aufgerufen wird. Denn Allâh der Erhabene schrieb eurem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaftig Gesetzmäßigkeiten der Rechtleitung verbindlich vor. Und sie [diese Gebete] gehören wahrhaftig zu den Gesetzmäßigkeiten der Rechtleitung. Und wenn ihr in euren Häusern betet, so wie dieser Fernbleibende in seinem Haus betet, dann habt ihr wahrhaftig die Sunna eures Propheten gelassen. Und wenn ihr die Sunna eures Propheten lasst, so geht ihr fehl. Und es gibt niemanden, der sich ordnungsgemäß rituell reinigt und sich dann zu einer dieser Moscheen begibt, dem Allâh nicht für jeden Schritt eine gute Tat gutschreibt und den Er dafür nicht um eine Stufe erhöht und dem Er dafür nicht eine Missetat tilgt. Ich habe uns selbst [also die Prophetengefährten zur Zeit des Gesandten Allâhs] gesehen, wie niemand - vom Gemeinschaftsgebet - fernblieb außer einem Heuchler, der als Heuchler bekannt war. Und man brachte [manch] einen Mann, der zwischen zwei Männern, die ihn auf Grund seiner Krankheit stützten, hin- und herschwankte, und stellte ihn in die Gebetsreihe.“
4. Nachlässigkeit beim Freitagsgebet
Das Freitagsgebet ist die wöchentliche Pflicht, bei der Allâh die Verrichtung in Gemeinschaft deutlich zur Pflicht erklärte. So sagt Er: „O die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allâhs Gedenken und lasst das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr wisst.“ (Sûra 62:9).
Und Er erlaubt es nicht, ohne Entschuldigungsgrund davon fernzubleiben. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer drei Freitagsgebete fahrlässig unterlässt, dessen Herz wird Allâh versiegeln.“ (Überliefert von den fünf Imâmen unter den Sunan-Autoren).
Zudem sagte er: „[Gewisse] Leute sollen ja aufhören, die Freitagsgebete zu unterlassen, oder Allâh wird ihnen ein Siegel auf ihre Herzen setzen, woraufhin sie wahrhaftig zu den Unachtsamen gehören werden.“ (Überliefert von Muslim und Ibn Mâdscha).
Diese wöchentliche Versammlung beinhaltet Lektionen und Anweisungen, Ermahnung und Erinnerung, eine Erneuerung des „Treueids“ und eine Belebung der Fürsorge für die Glaubensgeschwister, eine Konzentration auf die Einheit und eine Präsentation von Stärke. Daher motivierte uns der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zum Gebet an dieser frühzeitig zu erscheinen. So sagte er:
„Wer sich am Freitag wäscht wie bei der Waschung auf Grund der großen rituellen Unreinheit und daraufhin in der ersten Stunde [zur Moschee] geht, ist so, als habe er ein Kamel als Opfer dargebracht. Und wer in der zweiten Stunde geht, ist so, als habe er eine Kuh als Opfer dargebracht. Und wer in der dritten Stunde geht, ist so, als habe er einen Schafbock mit Hörnern als Opfer dargebracht. Und wer in der vierten Stunde geht, ist so, als habe er ein Huhn als Opfer dargebracht. Und wer vormittags in der fünften Stunde geht, ist so, als habe er ein Ei als Opfer dargebracht. Wenn dann der Vorbeter kommt, kommen die Engel und hören der Ermahnung und Erinnerung zu.“ (Überliefert von Al-Buchârî von Abû Huraira).
O Allâh, nimm unser Gebet an und lasse es aufrichtig und allein um Deinetwillen sein! O Allâh, lasse uns zu denen gehören, die das Gebet verrichten, o Herr der Welten!