„Sa’îd ibn Yasâr war mit Abdullâh ibn Umar auf einer nächtlichen Reise nach Makka. Als die Zeit der Morgendämmerung näher kam, stieg Sa’îd von seinem Reittier hinab und betete sein Witr-Gebet (rituelles Gebet mit einer ungeraden Anzahl von Gebetseinheiten). Dann ritt er weiter und holte Ibn Umar auf dem Weg ein. Ibn Umar fragte ihn: »Wo warst du?« Er entgegnete: »Ich habe den Anbruch der Morgendämmerung befürchtet und bin daher abgestiegen und habe das Witr-Gebet verrichtet.« Ibn Umar fragte: »Ist dir denn der Gesandte Allâhs kein Vorbild?« Sa’îd antwortete: »Doch, bei Allâh!« Ibn Umar sagte: »Der Gesandte Allâhs verrichtete sein Witr-Gebet wirklich auf seinem Reittier!«“ Überliefert von Imâm Muslim.
Allâh der Majestätische hat das Reisen auf Erden angeordnet, um Seine Wohltaten und perfekte Schöpfung zu entdecken und über die Zeichen der früheren Gemeinschaften nachzudenken. Der Erhabene sagt: „Sprich: »Zieht umher auf Erden! Dann seht, wie Er die Schöpfung begann! ...«“ (Sûra 29:20).
Er sagt ferner: „Sprich: »Zieht auf Erden umher! Dann seht, wie das Ende der lügnerischen Leugner war!«““ (Sûra 6:11).
Und weiterhin: „Er ist Derjenige, Der euch die Erde willfährig macht. Zieht also durch ihre Gebiete und esst von Seinem Lebensunterhalt! Und zu Ihm ist die Auferstehung.“ (Sûra 67:15).
Eine Reise bringt großen Nutzen mit sich, den Imâm Asch-Schâfi’î in folgender Aussage zusammengefasst hat:
Entferne dich aus dem Heimatland im Streben nach dem Höchsten!
Und reise, denn im Reisen liegen fünf Vorteile:
Befreien von Sorge und Erwerb von Lebensunterhalt.
Wissen, Charakter und ehrenvolle Freundschaft.
Der Muslim hat viele Gründe zu reisen, wie die Reise zur Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) oder zum Haddsch, im Streben nach Wissen und seiner Versorgung, zum Besuch der Verwandten oder Freunde etc.
Zu den Verhaltensregeln des Muslims auf der Reise gehören:
Fromme Absicht: Der Muslim opfert seine Reise für Allâh, indem er eine fromme Absicht hat. Der Gesandte Allâhs sagte: „Die Handlungen basieren einzig und allein auf den Absichten. Und jedem steht nur das zu, was er beabsichtigt hat. Wer seine Hidschra also Allâhs und Seines Gesandten wegen verrichtet, dessen Hidschra ist für Allâh und Seinen Gesandten. Und wer seine Hidschra des weltlichen Lebens wegen verrichtet, um es zu erlangen, oder einer Frau wegen, um sie zu heiraten, dessen Hidschra ist für das, wozu er ausgewandert ist.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Dass die Reise für das ist, was Allâh liebt und Ihn zufriedenstellt: Er sagte: „Es gibt niemanden, der sein Haus verlässt, ohne dass sich über seiner Tür zwei Flaggen befinden: eine Flagge in der Hand eines Engels und eine Flagge in der Hand eines Teufels. Wenn er für etwas hinausgeht, was Allâh liebt, folgt ihm der Engel mit seiner Flagge. Er bleibt unter der Flagge des Engels, bis er in sein Haus zurückgekehrt ist. Und wenn er für etwas hinausgeht, was Allâh hasst, folgt ihm der Teufel mit seiner Flagge. Er bleibt unter der Flagge des Teufels, bis er in sein Haus zurückgekehrt ist.“ Überliefert von Imâm Ahmad und At-Tabarânî.
Beratung und Bitten Allâhs um Rechtleitung vor dem Reiseantritt: Der Muslim berät sich mit seinen Glaubensbrüdern über das, was er beabsichtigt. Allâh der Erhabene sagt: „Und die auf ihren Herrn positiv reagieren und das rituelle Pflichtgebet verrichten und deren Angelegenheit Beratung untereinander ist, und die von dem, womit Wir sie versorgen, hergeben.“ (Sûra 42:38). Genauso bittet er seinen Herrn in einem Istichâra-Gebet um richtige Entscheidung und entschließt sich zu dem, was er als richtig empfindet. Er ist überliefert, dass der Prophet sagte: „Zum Glück des Sohnes Adams gehört seine Bitte an Allâh, ihm die richtige Entscheidung einzugeben. Und zum Glück des Sohnes Adams gehört seine Zufriedenheit mit der Vorherbestimmung Allâhs. Und zur Unart des Sohnes Adams gehört es, seine Bitte an Allâh, ihm die richtige Entscheidung einzugeben, zu unterlassen. Und zur Unart des Sohnes Adams gehört seine Wut über das, was Allâh ihm bestimmt hat.“ Überliefert von At-Tirmidhî und Al-Hâkim.
Begleichen der Schulden und Rückgabe anvertrauten Gutes: Der Muslim begleicht seine Schulden und gibt die Dinge, die ihm anvertraut wurden, zurück, bevor er verreist. Wenn er seine Schulden nicht begleichen kann, muss er seinen Schuldner vor seiner Reise um Erlaubnis bitten. Wenn er es ihm erlaubt, reist er, und wenn nicht, bleibt er. Als der Gesandte die Hidschra nach Madina verrichtete, ließ er Alî ibn Abû Tâlib in Makka zurück, damit dieser die anvertrauten Dinge ihren Besitzern zurückgebe.
Vermächtnis an die Familie: Er sagte: „Kein Muslim, der etwas hat, was er vermachen möchte, hat das Recht, zwei Nächte zu verbringen, ohne dass sein Vermächtnis bei ihm geschrieben steht.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.