Aufrichtigkeit wird wie folgt beschrieben: Ehrenhaft, ergeben, wahrhaftig und rein zu sein, entfernt von Schau und Gepränge in seiner Absicht und seinem Verhalten, und sich von Dingen abwenden, die sein Herz vernebeln oder verschmutzen. Die lautere Absicht, Ehrlichkeit in den Gedanken, mit Anbetungshandlungen nichts Weltliches zu beabsichtigen und Treue im anbetenden Dienen Ihm gegenüber sind ebenfalls in der Bedeutung von Aufrichtigkeit enthalten.
Der Muslim glaubt an die große Wichtigkeit der Absicht und deren Bedeutsamkeit für seine Handlungen für diese Welt und für die nächste. Denn alle Handlungen basieren auf Absichten. Je nach Absicht, ist die Handlung gültig oder nichtig.
Dieser Glaube an die Notwendigkeit eine Absicht für jede Handlung zu haben und die Pflicht die richtige Absicht zu fassen basieren auf Allâhs Worten: „Und nichts Anderes wurde ihnen befohlen außer nur Allâh anbetend zu dienen und Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion zu sein - als Anhänger des rechten Glaubens - und das rituelle Gebet zu verrichten und die Zakât zu entrichten; dies ist die Religion des rechten Verhaltens.“(Sûra 98:5).
Allâh sagt ferner: „Sprich: Ich bin angewiesen worden, Allâh anbetend zu dienen und dabei Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion zu sein.“(Sûra 39:11).
Dieser Glaube basiert weiterhin auf den Worten von Allâhs Gesandten : „Die Taten gelten nur entsprechend den Absichten und für jeden ist, was er beabsichtigte. “ (Al-Buchârî und Muslim).
Allâhs Gesandter sagte ferner: „Gewiss, Allâh blickt nicht auf eure Aussehen oder euer Vermögen. Er blickt nur auf eure Herzen und Handlungen." (Al-Buchârî und Muslim).
Wer eine aufrichtige Absicht hatte, wird für eine gute Handlung belohnt, und wer eine schlechte Absicht hatte, wird die Last deswegen tragen, wie derjenige, der eine sündhafte Handlung verrichtete. All dies hängt nur von der Absicht ab.
Die falsche Absicht ist es, die den Ermordeten die gleiche Strafe wie der Mörder erfahren lässt.
Allâhs Gesandter , sagte ferner: „Wenn zwei Muslime sich einander mit ihren Schwertern treffen, dann sind der Mörder und der Getötete beide im Höllenfeuer.“ Jemand fragte; „O Allâhs Gesandter, das ist der Fall für den Mörder, aber warum sollte das der Fall für den Getöteten sein?“ Er antwortete: „Weil er seinen Kameraden töten wollte.“ (Al-Buchârî und Muslim).
Alles bereits Erwähnte unterstreicht, was der Muslim hinsichtlich der Ernsthaftigkeit der Absicht und deren extremen Wichtigkeit glaubt. Ein Muslim soll alle seine Handlungen auf eine fromme Absicht stützen. Er soll sich auch nach Kräften anstrengen keine Handlung ohne eine Absicht oder mit einer unlauteren Absicht zu verrichten. Die Absicht ist die Seele der Handlung und das, was ihren Wert bestimmt. Die Handlung ist gültig, wenn die Absicht gültig ist, und die Handlung ist schlecht, wenn die Absicht schlecht ist. Wer Handlungen ohne eine gute Absicht verrichtet, handelt so aus verachtungsvoller Zurschaustellung und Vortäuschung.
Darüber hinaus glaubt ein Muslim, dass die Absicht ein notwendiger Bestandteil des Akzeptierens von Handlungen und eine Bedingung für deren Gültigkeit ist. Er weiß auch, dass die Absicht nicht einfach ein Lippenbekenntnis: „O Allâh, ich beabsichtige dies und das...,“ und auch nicht nur ein Gedanke im Gemüt ist.
Es ist vielmehr die treibende Kraft im Herzen um Handlungen zu verrichten, die in Übereinstimmung mit einem guten Ziel sind – einem Nutzen zu bringen oder Schaden abzuwenden, und zwar sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft. Der Wille führt eine Person auch dazu Handlungen um Allâhs willen zu verrichten und Seinen Anweisungen zu folgen.
Ein Muslim glaubt deshalb weiterhin, dass eine erlaubte Handlung eine Handlung des Gehorsams werden kann, die lobens- und belohnenswert ist. Zur gleichen Zeit, zu der eine Anbetungshandlung nicht um Allâhs Willen verrichtet wird (das heißt, die fromme Absicht fehlt), wird diese eine Handlung des Ungehorsams, die Strafe und Bürde verdient. Ein Muslim glaubt auch nicht, dass eine Handlung des Ungehorsams bloß wegen einer guten Absicht in eine Handlung des Gehorsams geändert werden kann.
Wer zum Beispiel einer Person übel nachredet, nur damit sich eine andere Person besser fühlt, ist Allâh gegenüber ungehorsam und hat eine Sünde begangen. Seine „gute Absicht“ wird ihm bei Allâh überhaupt nichts nutzen. Ebenso verhält es sich mit jemandem, der eine Moschee mit Geld aus verbotenen Quellen baut; Er wird nicht belohnt werden. Jemand, der an Feiern mit Gesang und Tanz teilnimmt oder Tombola-Lose für einen guten Zweck oder zu Gunsten des Kämpfens kauft, ist ein Sünder und wird die Last seiner Sünde tragen, statt er für das belohnt wird, was er tat.
Ähnlich ist jeder, der eine Kuppel über das Grab einer frommen Person baut, ein Tier dessentwegen schlachtet oder dessentwegen einen Schwur ablegt, und zwar alles im Namen der Liebe für fromme Leute, gegenüber Allâh ungehorsam und es wird ihm eine Sünde für das, was er getan hat, angerechnet.
Diese genannten Handlungen sind Sünden, selbst wenn sie mit einer frommen Absicht verrichtet wurden. Eine Handlung ändert sich nicht durch eine fromme Absicht in eine Handlung des Gehorsams, außer wenn es von Anfang an etwas Erlaubtes in der Scharia war. Was eine verbotene Handlung angeht, kann sie unter keinen Umständen je eine Handlung des Gehorsams werden.
Abschließend können wir sagen, dass die Aufrichtigkeit in der Absicht eine Angelegenheit zwischen dem Menschen und dessen Schöpfer darstellt; niemand außer Allâh kann die wahren Absichten der Menschen kennen. Jemand, der Aufrichtigkeit in der Absicht erreicht, denkt nicht darüber nach, ob Andere ihn preisen, beschuldigen oder verherrlichen oder demütigen, über seine Handlungen Bescheid wissen oder nicht, oder ob er jemals für seine Handlungen belohnt wird oder nicht. Er erwägt nur die Zufriedenheit Allâhs, Der sagt; „Er weiß um das Geheime und um das, was noch verborgener ist.“ (Sûra 20:7).