Islam Web

Artikel

  1. Home
  2. Index
  3. Grundlagen des Islâm
  4. Islâmische Geschichte
  5. Höhepunkte

Die Schlacht von Badr und die Angelegenheit mit den Gefangenen - Teil 2

Die Schlacht von Badr und die Angelegenheit mit den Gefangenen - Teil 2

Nachdem die Muslime von der Schlacht zurückkehrten, kam ein neues Problem auf sie zu, das sie nicht kannten: Wie sollte man die Beute aufteilen, die sie in dieser Schlacht erbeutet hatten? Sollte sie für jene bestimmt sein, die sie sammelten und aufbewahrten oder für jene, die die Reste der Götzendiener entfernten? Oder sind vielleicht jene, die den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken während und nach der Schlacht bewachten, diejenigen, die das größte Anrecht darauf hatten? Der Qurân beantwortete all diese Fragen: "Sie fragen dich nach der (zugedachten) Beute. Sag: Die (zugedachte) Beute gehört Allâh und dem Gesandten. So fürchtet Allâh und stiftet Frieden untereinander, und gehorcht Allâh und Seinem Gesandten, wenn ihr gläubig seid!" (Sûra 8:1) Und: "Und wisset: Was immer ihr erbeutet, so gehört Allâh ein Fünftel davon und dem Gesandten, und den Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges, wenn ihr an Allâh glaubt und an das, was Wir auf Unseren Diener am Tag der Unterscheidung (als Offenbarung) hinabgesandt haben, an dem Tag, da die beiden Heere aufeinandertrafen. Und Allâh hat zu allem die Macht." (Sûra 8:41); überliefert von Ahmad.

Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verteilte also die Beute gerecht unter seinen Gefährten und vergaß nicht jene, die aus einem bestimmten Grund nicht an der Schlacht teilnehmen konnten, wie Uthmân ibn Affân  möge Allah mit ihm zufrieden sein, der sich um seine kranke Frau Ruqayya  möge Allah mit ihr zufrieden sein kümmerte. Unter ihnen war auch Abû Lubâba  möge Allah mit ihm zufrieden sein, der vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zurückgestellt wurde, um sich um die Angelegenheiten in Madîna zu kümmern. Zu den Zurückgebliebenen gehörte auch Al-Hârith ibn Hâtib  möge Allah mit ihm zufrieden sein, der vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zum Stamm Banû Amr ibn Auf geschickt wurde, um dort eine bestimmte Sache für den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu erledigen.
Es galt aber noch ein Problem zu klären, und zwar wie man mit den Kriegsgefangenen zu verfahren habe? Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zog in dieser Angelegenheit seine Gefährten zu Rate. Abû Bakr  möge Allah mit ihm zufrieden sein war der Meinung, dass man sie am Leben lässt und gegen ein Lösegeld den Götzendienern zurückgibt, damit die Muslime mit diesem Geld gestärkt werden und auf dass jene dadurch bedenken mögen und vielleicht zum Islâm übertreten. Umar ibn Al-Chattâb und Sa'd ibn Mu'âdh  möge Allah mit beiden zufrieden sein waren jedoch der Meinung, dass man sie tötet, weil sie die Anführer des Kufrs waren und weil man die Mekkaner durch ihre Tötung sehr schwächen würde. Doch Abdullâh ibn Rawâha  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte dazu: „O Gesandter Allâhs, suche ein Tal mit viel Brennholz und entfache in ihm ein Feuer.“
Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken neigte zu der Meinung Abû Bakrs  möge Allah mit ihm zufrieden sein und befahl somit, dass man jene Gefangene gegen Lösegeld freilasse. Allâh tadelte aber den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ob dieser Entscheidung und sandte folgenden Vers herab: "Es steht keinem Propheten zu, Gefangene zu haben, bis er (den Feind überall) im Land schwer niedergekämpft hat. Ihr wollt Glücksgüter des Diesseitigen, aber Allâh will das Jenseits. Allâh ist Allmächtig und Allweise. Wenn nicht von Allâh eine früher ergangene Bestimmung wäre, würde euch für das, was ihr genommen habt, wahrlich gewaltige Strafe widerfahren. Esst nun von dem, was ihr erbeutet habt, als etwas Erlaubtes und Gutes, und fürchtet Allâh! Gewiss, Allâh ist Allvergebend und Barmherzig." (Sûra 8:67-69)
Zu jener Zeit hatten nämlich die Gläubigen nicht die Überhand und die Muslime würden durch das Freilassen der Gefangenen geschwächt werden, wohingegen der Feind wieder gestärkt würde und somit ein Nachteil für die Muslime entstünde.
Den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken traf dieser Tadel Allâhs sehr. In den Büchern der Sîra lesen wir, dass Umar ibn Al-Chattâb  möge Allah mit ihm zufrieden sein am Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und an Abu Bakr  möge Allah mit ihm zufrieden sein vorbeikam und sie weinend vorfand. Er sagte: „O Gesandter Allâhs, teile mir mit warum du und dein Gefährte weinen! Wenn ich Tränen finde, so werde ich weinen, und falls ich nicht weinen kann, so werde ich so tun, weil ihr beide auch weint.“ Er antwortete: „Ich weine wegen dem, was deine Gefährten erwarten, weil sie das Lösegeld nahmen, mir wurde ihre Strafe gezeigt, näher als dieser Baum!“ (Ein Baum, der in der Nähe des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken war.) Überliefert von Muslim.

Danach gab Allâh, der Reine und Erhabene, die Erlaubnis, dass man das Lösegeld für die Gefangenen annimmt und somit kauften sich die Gefangenen mit ihrem eigenen Geld los. Einige bezahlten 4000 Dirham, andere aber auch mehr. Wer jedoch kein Vermögen besaß und sich trotzdem loskaufen wollte, der musste zehn Kindern der Muslime das Schreiben lehren.

Die Schlacht von Badr und die Angelegenheit mit den Gefangenen - Teil 1

Die Schlacht von Badr und die Angelegenheit mit den Gefangenen - Teil 3

Verwandte Artikel