Der Begriff des Tauhîds (Monotheismus) ist für den Haddsch, genau wie bei allen gottesdienstlichen Handlungen im Islâm, zentral. Der Tauhîd ist der rote Faden, der alle Rituale dieses Gottesdienstes verbindet. Die Verrichtung des Haddsch sagt viel über den Glauben eines Muslims an die Einzigartigkeit Allâhs aus.
Der Begriff des Tauhîds war natürlich bereits da, bevor Allâh seinen Dienern den Haddsch zum ersten Mal als Pflicht auferlegte, und dies manifestiert sich auch in den Handlungen und Ritualen des Haddsch.
Allâh sagt: „Und als Wir Ibrahim die Stelle des Hauses zuwiesen: „Geselle Mir nichts bei und reinige Mein Haus für die den Umlauf Vollziehenden, die aufrecht Stehenden, sich Verbeugenden und die sich Niederwerfenden.“ (Sûra 22:26)
Al-Qurtubî erläuterte diesen Vers wie folgt: „In diesem Vers verurteilt Allâh die polytheistischen Einwohner Makkas und sagt ihnen, dass der Glaube an den Tauhîd ihrem Vater Ibrahîm und auch denjenigen, die nach ihm kamen, sowie auch ihnen selbst als Voraussetzung für die Verrichtung des Haddsch vorgeschrieben wurde. Sie waren jedoch ungehorsam und erfüllten diese Pflicht nicht und führten stattdessen polytheistische Handlungen ein und beteten Götzen an.“
Allâh fordert auch in folgendem Vers von den Polytheisten, sich Seiner heiligen Stätte nicht zu nähern: „ … die Götzendiener sind fürwahr unrein, so sollen sie sich der geschützten Gebetsstätte nach diesem, ihrem Jahr nicht mehr nähern! …“ (Sûra 9:28)
Jeder Pilger beginnt seine Haddsch-Rituale mit dem Bekenntnis des Tauhîd, indem er sagt: „Hier bin ich oh Allâh, hier bin ich. Hier bin ich. Du hast keine Partner. Hier bin ich. Alles Lob, alle Huld und die gesamte Herrschaft gebührt nur Dir. Du hast keinen Partner.“ Wenn ein Pilger seinen Haddsch abschließt, verrichtet er den Abschiedsrundgang (Tawâf Al-Wadâ’) von dem Ort aus, wo er seinen Haddsch beenden wird, während er dabei Allâh verherrlicht und Seine Einheit verkündet, indem er etwa ruft „Allâhu akbar (Allâh ist größer)“, „Lâ ilâha illâ Allâh (Es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh)“, etc.
Vorsicht vor Handlungen, die den Haddsch ungültig machen und vor Verleumdern!
Die folgenden Handlungen sind während des Haddsch strengstens verboten:
- Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner und überhaupt jeglicher sexueller Kontakt
- Das Begehen von Sünden und Ungehorsam
- Diskussionen oder Auseinandersetzungen mit den Haddsch-Gefährten, Dienern oder anderen Menschen
Wenn alle oder einige der oben genannten Handlungen begangen werden, verliert man entweder seine gesamte Belohnung für den Haddsch oder diese verringert sich zumindest. Allâh sagt: „Die (Zeit der) Pilgerfahrt (sind) bekannte Monate. Wer in ihnen die (Durchführung der) Pilgerfahrt beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während der Pilgerfahrt…“ (Sûra 2:197)
Abu Bakr Al-Dschassâs erläuterte diesen Vers wie folgt: „Der Vers fordert die Muslime dazu auf, ihren Intimbereich und ihre Zungen vor jedwedem Ungehorsam zu bewahren.“ Die Betonung auf das Verbot solcher Handlungen im Zustand des Ihrâm bedeutet natürlich nicht, dass Allâhs Verbote in anderen Situationen überschritten werden dürften.
Vielmehr wird hier darauf hingewiesen, dass derjenige, der eine Sünde im Zustand des Ihrâms begeht, sich stärker dem göttlichen Zorn aussetzt als jemand, der sie woanders begeht. Die Würde und der hohe Rang des Haddsch sollte dazu veranlassen, jegliche Sittenlosigkeit zu unterlassen, gleichzeitig den Wunsch nach Reinigung zu haben und zu Dankbarkeit gegenüber Allâh führen, die sich auch im Verhalten äußert.
Der Preis für den Pilger: Eine Motivation für das ganze Leben
’Abdullâh ibn Al-Mubârak erzählte einmal folgende Geschichte über sein Treffen mit Sufyân ibn ’Uyaina während der Haddsch: „Es war am Tag von ’Arafa. Er (Sufyân) kniete auf dem Boden. Seine Hände waren zum Himmel emporgehoben und über seine Wangen und seinen Bart liefen ihm die Tränen herunter. Er wandte sich zu mir und schaute mich an. So fragte ich ihn: „Wer ist im schlechtesten Zustand unter den Menschen, die sich hier zum Haddsch versammelt haben?“ Er antwortete: „Derjenige, der denkt, dass Allâh ihm nicht vergeben wird.“
Der Pilgerlohn ist nichts anderes als die vollkommene Vergebung für alle Missetaten eines Pilgers. Was für ein Lohn! Und was für eine Ehre! Was könnte erfüllender oder würdevoller für einen Pilger sein, als Allâh ordnungsgemäß und in erfolgreicher Weise bei der Haddsch zu dienen und von dort mit der Gewissheit zurückzukehren, dass man diese Zeit für Allâhs Wohlgefallen und Seinen Segen investiert hat. Es kommt hinzu, dass der Pilger frei von Sünde zurückkehrt. Außer diesem Lohn gibt es möglicherweise sehr wenige Dinge, die jemanden dazu motivieren könnten, auch für den Rest seines Lebens mit dem Geist des Haddsch weiterzuleben – d. h. in inniger Hingabe zu Allâh und mit dem ständigen Streben nach Seinem Wohlgefallen.