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Islāmische Lebensweise - Teil 4: Die Lebensgestaltung

Islāmische Lebensweise - Teil 4: Die Lebensgestaltung

Das, was bisher gesagt wurde, macht deutlich, dass die Anfänge des Islâm in der Darlegung der genauen Richtlinien liegen, auf denen die menschliche Beziehung zu Gott errichtet werden soll; sein ganzes individuelles und soziales Leben ist eineÜbung, die darauf ausgerichtet ist, dieses Verhältnis zu entwickeln und zu stärken. Imân (Glaube), der Kernpunkt unserer Religion, besteht aus der Anerkennung dieser Beziehung durch den menschlichen Intellekt und Willen, und der Islâm ist die tatsächliche Unterwerfung, die Art und Weise, sich dem Willen Gottes in allen Lebens- und Verhaltensbereichen zu fügen. Jetzt sind wir in der Lage, einen Blick auf die Lebensgestaltung zu werfen, die der Islâm anstrebt.

Diese Lebensgestaltung, der Verhaltenskodex, ist als die Scharî’a bekannt. Ihre Quellen sind der Qurân und die Sunna (die Überlieferung der Worte und Taten) des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken .
Das letzte Buch Gottes und der letzte Gesandte stellen heute die Wahrer dieser Wahrheit dar, und sie fordern die gesamte Menschheit auf, die Wahrheit anzuerkennen. Gott, der Allmächtige, verlieh dem Menschen im ethischen Bereich freien Willen, und auf diesen freien Willen bezieht sich die Aufforderung, die Wahrheit anzuerkennen. Diese Anerkennung ist folglich immer ein Akt des Wollens und nicht des Zwangs.
Es ist jedem, der zustimmt, dass das vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und vom Heiligen Buch dargelegte Konzept der Wirklichkeit wahr ist, selbst überlassen, den weiteren Schritt zu tun und seinen Willen dem Willen Gottes zu unterwerfen.
Es ist diese Unterwerfung, die man IsIâm nennt. Durch sie trägt der Glaube (Imân) im gegenwärtigen Leben Früchte. Diejenigen aber, die solches tun, heißen Muslime, weil sie aus ihrem freien Willen heraus Gott als ihren Herrscher anerkennen, sich in Seinen göttlichen Willen ergeben und sich dazu verpflichten, ihr Leben in Übereinstimmung mit Seinen Geboten zu gestalten.
All die Menschen, die sich so dem Willen Gottes fügen, werden zu einer Gemeinschaft zusammengeschweißt, und auf diese Weise entsteht die (muslimische Gesellschaft). Es ist also eine ideologische Gesellschaft, eine Gesellschaft, die sich grundlegend von den auf Rassenzugehörigkeit, Territorium oder Hautfarbe begründeten Gesellschaften unterscheidet. Diese Gesellschaft ist das Ergebnis eines zwischen den Menschen und ihrem Schöpfer bestehenden “Vertrages”. Diejenigen, die diesem Vertrag beitreten, verpflichten sich, Gott als ihren Herrscher anzuerkennen, Seine Rechtleitung als Höchste Instanz und Seine Gebote als absolutes Gesetz.
Sie verpflichten sich ebenfalls, Seine Einteilung in Gut und Böse, Recht und Unrecht, Erlaubtes und Verbotenes ohne zu fragen und ohne jeglichen Zweifel anzuerkennen. Kurz, die islâmische Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, ihr Wollen auf die von Gott, dem Allwissenden, vorgeschriebenen Grenzen zu beschränken.
Mit anderen Worten, es ist Gottes, und nicht des Menschen Wille, der in einer muslimischen Gesellschaft die ursprüngliche Gesetzesquelle darstellt.
Wenn eine solche Gesellschaft entsteht, dann schreiben ihr die Propheten und die Bücher ein Gesetz zur Lebensgestaltung vor, nämlich die Scharî’a. Die Gesellschaft ist dann aufgrund des von ihr eingegangenen Vertrages verpflichtet, sich diesem Gesetz entsprechend zu verhalten. Es ist darum undenkbar, dass eine muslimische Gesellschaft, die diesen Namen verdient, absichtlich eine andere Lebensordnung als die Scharî’a annehmen könnte. Tut sie es, ist ihr Vertrag ipso facto gebrochen, so dass die gesamte Gesellschaft “unislâmisch” wird.
Wir müssen jedoch zwischen den alltäglichen Sünden oder Übertretungen der einzelnen und einer absichtlichen Auflehnung gegen die Scharî’a einen deutlichen Unterschied machen. Erstere mögen keinen Vertragsbruch darstellen, während das letztere nichts anderes als dies bedeuten würde. Der Punkt, der hier klar verstanden werden sollte, ist, dass eine islâmische Gesellschaft, die sich bewusst entscheidet, die Scharî’a nicht anzuerkennen und beschließt, ihre eigenen Gesetze in Kraft treten zu lassen, oder sie in völliger Missachtung der Scharî’a aus irgendeiner anderen Quelle entlehnt, dadurch ihren Vertrag mit Gott bricht und ihr Recht, “ islâmisch” genannt zu werden, verwirkt.
Die Ziele und Charakteristika dieser Lebensgestaltung
Wir wollen uns nun bemühen, die von der Scharî’a ins Auge gefasste Lebensgestaltung verstehen zu lernen. Dazu ist es notwendig, dass wir mit einer klaren Darlegung der Ziele und Grundbegriffe der Scharî’a beginnen.
Das oberste Ziel der Scharî’a besteht darin, das menschliche Leben auf der Basis von Ma’rûfât zu errichten und es von den Munkarât zu reinigen. Der Begriff Ma’rûfat bezeichnet alle Tugenden und alle guten Eigenschaften, die vom menschlichen Gewissen von jeher als ‘gut’ anerkannt wurden. Umgekehrt bezeichnet das Wort Munkarât alle Sünden und Übel, die von der menschlichen Natur schon immer als “schlecht” verurteilt wurden.
Kurz, die Ma‘rûfât stehen im Einklang mit der menschlichen Natur und ihren allgemeinen Bedürfnissen und die Munkarât tun genau das Gegenteil. Die Scharî’a gibt einen klaren Überblick über diese Ma’rûfât und Munkarât und bezeichnet sie als die Normen, denen das individuelle und gemeinschaftliche Verhalten entsprechen sollte.
Die Scharî’a beschränkt ihre Aufgabe jedoch nicht darauf, uns nur mit einer Aufzählung von Tugenden und Lastern zu versehen; sie legt die gesamte Lebensgestaltung in solcher Weise fest, dass die Tugenden blühen und die Laster das menschliche Leben nicht besudeln und zerstören können. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Scharî’a in ihre Anweisungen all jene Faktoren aufgenommen, die das Anwachsen des Guten fördern und Schritte zur Beseitigung von Hindernissen empfohlen, die sein Wachstum und seine Entfaltung hemmen könnten.
Dadurch ist eine zusätzliche Reihe von Ma’rûfât entstanden, die aus den Ursachen und Mittein bestehen, durch die das Gute motiviert und genährt wird, sowie eine weitere Reihe von Ma’rûfât die sich aus Geboten zusammensetzt, durch die Dinge untersagt werden, die sich hemmend oder verhindernd auf das Gute auswirken könnten. Ebenso gibt es eine zusätzliche Anzahl von Munkarât, die ein Anwachsen des Schlechten fördern oder zulassen könnten.
Die Scharî’a formt die islâmische Gesellschaft auf eine solche Weise, dass es einem ungehinderten Anwachsen des Guten, der Tugenden und der Wahrhaftigkeit in jedem Bereich menschlichen Handelns dienlich ist, und sie gewährt den Kräften des Guten in jeder Hinsicht größtmöglichen Spielraum. Gleichzeitig entfernt sie alle Hindernisse aus dem Pfad der Tugend. Dabei versucht sie, das Schlechte in ihrem sozialen Verhaltensschema auszurotten, indem sie das Laster verbietet, die Ursachen seines Auftretens und Anwachsens aus dem Weg räumt, die Hintertüren zu schließen trachtet, durch die es sich in eine Gesellschaft einschleicht und abschreckende Maßnahmen ergreift, um sein Auftauchen in Schach zu halten.

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